Stand: 9. Mai 2026 · Jährliche Aktualisierung
Mindestlohn für Coiffeur:innen in der Schweiz 2026
In der Schweiz gibt es keinen nationalen Mindestlohn — aber fünf Kantone haben einen kantonalen Mindestlohn (Genf, Neuenburg, Jura, Tessin, Basel-Stadt). Für Coiffeursalons gilt zusätzlich der GAV Coiffeurgewerbe, der seit 1. Januar 2026 für die gesamte Schweiz allgemeinverbindlich erklärt ist: CHF 4’160/Monat im 1.–2. Berufsjahr, CHF 4’360/Monat ab dem 3. Berufsjahr (gelernte Coiffeur:innen). Mit Arbeitgeber-Sozialversicherungen (~18% on top) liegt der echte Stundensatz entsprechend höher. Trinkgelder zählen nicht zum Mindestlohn.
Recherchiert und geprüft von der StarReview-Redaktion am 9. Mai 2026. Primärquellen unten verlinkt.
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Aufschlüsselung der Lohnnebenkosten
- AHV/IV/EO (AG-Anteil) — 5.30% — Bundessozialversicherungen 2026 — paritätisch geteilt (5,3% AG + 5,3% AN)
- ALV (AG-Anteil) — 1.10% — Arbeitslosenversicherung 1,1% AG bis CHF 148’200 Jahreslohn (Plafond 2026)
- Familienzulagen (FAK) — 2.20% — Kantonal stark variabel — typisch 1,2–3%, voll vom Arbeitgeber getragen. Eigenen Kanton bei der Ausgleichskasse prüfen
- Berufsunfallversicherung (UVG-BU) — 1.20% — Branchen- und betriebsabhängig (Risikoklasse) — Coiffeur typisch 0,5–1,5%, Gastro 1,5–2%
- BVG-Vorsorge (Sparbeitrag AG-Anteil) — 7.00% — 2. Säule — Eintrittsschwelle 2026 CHF 22’680/Jahr. Sparsätze altersgestaffelt (7%/10%/15%/18%); AG-Anteil mind. gleich AN-Anteil
- Verwaltungskosten / KTG — 1.20% — Krankentaggeldversicherung (KTG, oft betrieblich) und Verwaltungskosten der Vorsorgestiftungen — sehr variabel
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Häufige Fragen
Gibt es 2026 einen Mindestlohn für Coiffeure in der Schweiz?
Auf Bundesebene gibt es keinen allgemeinen Mindestlohn. Aber: 5 Kantone haben kantonale Mindestlöhne (Stand 1.1.2026): Genf 24.59 CHF/h, Basel-Stadt 22.20 CHF/h, Jura 21.40 CHF/h, Neuenburg 21.35 CHF/h, Tessin 20.00 CHF/h (branchenabhängig, je nach NOGA-Sektor 20.00–20.50 CHF/h). Zusätzlich gilt der GAV Coiffeurgewerbe gesamtschweizerisch und ist seit 1.1.2026 allgemeinverbindlich erklärt: ab CHF 4’160/Monat im 1.–2. Berufsjahr, CHF 4’360/Monat ab dem 3. Berufsjahr (gelernt).
Was zahle ich Lernenden 2026?
Wichtig: Der GAV Coiffeurgewerbe schließt Lernende mit anerkanntem Lehrvertrag ausdrücklich von seinem persönlichen Geltungsbereich aus. Es gibt also KEINEN GAV-Mindestlohn für Lernende. Der Lehrlohn richtet sich nach dem Lehrvertrag, kantonalen Empfehlungen (z. B. der jeweiligen Berufsbildungsbehörde) und dem Lehrbetrieb. Zur Orientierung publizieren Coiffure Suisse und einzelne Kantone Empfehlungswerte — diese sind aber nicht verbindlich.
Welche Lohnnebenkosten kommen für den Arbeitgeber dazu?
Arbeitgeberseitige Sozialversicherungen in der Schweiz 2026 (Coiffeurbetrieb) liegen typisch bei 14–20% on top — die Spanne ist breit, weil mehrere Komponenten kantons-, alters- und vertragsabhängig sind: AHV/IV/EO 5,30%, ALV 1,10% (bis CHF 148’200 Jahreslohn — Solidaritätsbeitrag oberhalb wurde 2023 abgeschafft), Familienzulagen FAK 1,0–2,97% (kantonal stark variabel — z. B. AR ~1,2%, Genf ~2,45%; Wallis hat zudem AN-Anteil 0,13%), UVG-BU im Coiffeur-Bereich tatsächlich tief (Coiffure Suisse Branchenlösung Helsana 0,1900% AG, Stand seit 2025 — Mitglieder-Kollektivangebot, nicht der gesetzliche Tarif), BVG-Sparbeitrag (Eintrittsschwelle 2026: CHF 22’680/Jahr; Gesamtgutschriften altersgestaffelt 7%/10%/15%/18% des koordinierten Lohns, AG-Anteil mind. gleich AN-Anteil), KTG-Versicherung 2,0–4,5% gesamt je nach Wartefrist (AG-Anteil von der vereinbarten Aufteilung abhängig). Genaue Werte mit Ausgleichskasse und UVG-/Vorsorgestiftung prüfen — siehe auch unsere ausführliche Aufschlüsselung im Lohnnebenkosten-Artikel.
Was kostet eine Coiffeur:in wirklich pro Stunde?
Bei GAV-Mindestlohn CHF 4’160/Monat (gelernt, 1.–2. Berufsjahr) und einer Standard-Wochenarbeitszeit von 42 Std/Woche entspricht das einem Bruttostundenlohn von CHF 22,90/h. Mit Lohnnebenkosten ~18% kostet die Mitarbeiter:in den Salon real rund CHF 27,02/h. Ab dem 3. Berufsjahr: CHF 4’360/Monat brutto = CHF 23,99/h, real CHF 28,30/h. Trinkgelder sind nicht in dieser Rechnung — sie zählen NICHT zum Mindestlohn.
Bin ich an den GAV Coiffeurgewerbe gebunden?
Ja. Der GAV Coiffeurgewerbe ist seit 1.1.2026 vom Bundesrat gesamtschweizerisch allgemeinverbindlich erklärt (Geltungsdauer mindestens bis 31.12.2027). Damit gilt er für alle Coiffeurbetriebe in der Schweiz, unabhängig von Mitgliedschaft im Coiffure Suisse Verband. Er war zuvor regional allgemeinverbindlich erklärt — die nationale Erklärung ist neu.
Was passiert, wenn ich weniger als den GAV-Mindestlohn zahle?
Konventionalstrafen durch die paritätische Aufsichtskommission, Nachzahlung der Differenz an die Mitarbeitenden, Kontrollkostenpauschalen. In schweren Fällen Verlust der Berufsausübungsbewilligung. Die paritätische Berufskommission Coiffeurgewerbe (BPK) führt regelmäßig Lohn- und Vertragskontrollen durch — kalkulieren Sie korrekt.
Gilt der Mindestlohn auch für Aushilfen und Teilzeit?
Ja. Der GAV Coiffeurgewerbe und die kantonalen Mindestlöhne gelten unabhängig vom Vertragstyp (Voll-, Teilzeit, befristet, Aushilfe). Auch bei stundenweiser Anstellung wird der Stundensatz aus dem Monatslohn umgerechnet. Praktika außerhalb einer anerkannten Ausbildung fallen ebenfalls darunter.
Branchen-Tipp für Coiffeursalons
Coiffeursalon-spezifisch: Trinkgelder werden NICHT auf den Mindestlohn angerechnet. Eine Mitarbeiter:in mit GAV-Mindestlohn CHF 22,90/h plus CHF 4/h Trinkgeld kostet den Salon trotzdem die volle Mindestlohn-Berechnung — das ist ein häufiger Stolperstein bei der Lohnplanung. Auch Provisionen und Umsatzbeteiligungen ersetzen den Mindestlohn nicht; sie kommen on top. Wer einen Salon in mehreren Kantonen betreibt: kantonale Mindestlöhne können den GAV-Mindestlohn übersteigen (z. B. Genf 24.59 CHF/h × 42h × 4,33 ≈ CHF 4’472/Monat — höher als GAV-Stufe 1) — der höhere Wert ist verbindlich. Standort des Salons (nicht Wohnort der Mitarbeiter:in) ist maßgeblich.
Weitere Themen für Coiffeursalons
Quellen
- SECO — Mindestlöhne in der Schweiz geprüft am 9.5.2026
- SECO — AVE GAV Coiffeurgewerbe geprüft am 9.5.2026
- GAV Coiffeurgewerbe (gav-service.ch, Stand 1.1.2026) geprüft am 9.5.2026
- Genève — Salaire minimum genevois geprüft am 9.5.2026
- Basel-Stadt — Mindestlohn geprüft am 9.5.2026
- Jura — Salaires minimaux geprüft am 9.5.2026
- BSV — BVG-Kennzahlen 2026 geprüft am 9.5.2026
- AHV/IV — Beitragssätze 2026 geprüft am 9.5.2026
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