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StarReview

Stand: 9. Mai 2026 · Jährliche Aktualisierung

Coiffeur-Abschlüsse in der Schweiz 2026: EFZ, Fachausweis, Diplom (kein Meisterbrief)

Anders als in Deutschland gibt es in der Schweiz keinen "Meisterbrief" für das Coiffeurhandwerk und keinen Meisterbrief-Zwang zur Geschäftseröffnung. Das schweizerische Berufsbildungssystem kennt drei Stufen: 1) Coiffeur EFZ (Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, 3-jährige Grundbildung); 2) Eidg. Fachausweis Coiffeur:in (Berufsprüfung BP, höhere Berufsbildung); 3) Eidg. Diplom-Coiffeur:in (Höhere Fachprüfung HFP, höchste Stufe). Zur Geschäftseröffnung: kein Abschluss erforderlich, Salons können auch ohne EFZ eröffnet werden. Zur Ausbildung von Lernenden: Berufsbildner-Anforderungen nach BBG/BBV (relevante Berufsausbildung + 2 Jahre Praxis + Berufsbildner-Kurs). Im L-GAV Coiffeurgewerbe definiert der EFZ die "gelernte" Lohnklasse.

Recherchiert und geprüft von der StarReview-Redaktion am 9. Mai 2026. Primärquellen unten verlinkt.

Häufige Fragen

Gibt es einen "Meisterbrief" für Coiffeure in der Schweiz?

Nein. Der Begriff "Meisterbrief" ist deutsches Handwerksrecht und existiert in der Schweiz nicht in dieser Form. Das schweizerische Berufsbildungssystem (BBG/BBV) hat eine andere Struktur: nach der Grundbildung (EFZ) führt der Karriereweg über die "höhere Berufsbildung" — Berufsprüfung (eidg. Fachausweis) und Höhere Fachprüfung (eidg. Diplom). Für das Coiffeurgewerbe gibt es alle drei Stufen, aber keiner davon ist Pflicht zur Salon-Eröffnung. Ausbildung in der Schweiz ist im BBG (Berufsbildungsgesetz) und der BBV (Berufsbildungsverordnung) geregelt; die Coiffeur-Spezifika sind in der Bildungsverordnung (BiVo) Coiffeur EFZ und den entsprechenden Wegleitungen festgelegt.

Was sind die drei Stufen der Coiffeur-Ausbildung in der Schweiz?

Stufe 1 — Coiffeur EFZ (Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis): 3-jährige duale Grundbildung nach Bildungsverordnung (BiVo). Lehrbetrieb + überbetriebliche Kurse + Berufsfachschule. Abschluss mit Qualifikationsverfahren (QV). Lernende erhalten Lehrlöhne nach Lehrvertrag und kantonaler Empfehlung (NICHT GAV-geregelt — der L-GAV Coiffeurgewerbe schließt Lernende explizit aus). Stufe 2 — Eidg. Fachausweis Coiffeur:in (Berufsprüfung BP): höhere Berufsbildung nach 2+ Jahren Berufspraxis nach EFZ. Vermittelt vertiefte fachliche und betriebsführende Kompetenz. Trägertitel: "Coiffeur:in mit eidg. Fachausweis". Stufe 3 — Eidg. Diplom-Coiffeur:in (Höhere Fachprüfung HFP): höchste Stufe, oft mit unternehmerischem Schwerpunkt (Salon-Führung, Mitarbeiter-Management, Buchhaltung). Trägertitel: "Diplom-Coiffeur:in". Keine dieser Stufen ist Pflicht zur Geschäftseröffnung — anders als in Deutschland (HwO §1 Anlage A Friseur).

Brauche ich einen Abschluss zur Eröffnung eines Coiffeursalons?

Nein, kein Pflicht-Abschluss. Sie können einen Coiffeursalon in der Schweiz auch ohne EFZ-Abschluss eröffnen — Coiffeur ist kein reglementierter Beruf für die Geschäftseröffnung. Praktisch werden viele Salon-Inhaber:innen jedoch über einen EFZ-Abschluss + Berufserfahrung aufsteigen, einige über die Berufsprüfung oder das eidg. Diplom. Wenn Sie selbst nicht über einen EFZ verfügen, können Sie eine angestellte Person mit EFZ als fachliche Verantwortung im Salon einsetzen — das ist organisatorisch sinnvoll, weil ohne EFZ-Person im Salon Lernenden-Ausbildung nicht möglich ist (siehe nächste Frage).

Welche Anforderungen muss ein Berufsbildner im Coiffeur-Lehrbetrieb erfüllen?

Nach BBG/BBV und der Bildungsverordnung Coiffeur EFZ muss die Berufsbildner-Person im Lehrbetrieb folgende Anforderungen erfüllen: 1) Eine relevante Berufsausbildung — Coiffeur EFZ oder ein gleichwertiger Abschluss (z. B. eidg. Fachausweis oder Diplom-Coiffeur:in als höhere Stufe). 2) Mindestens 2 Jahre Berufspraxis im erlernten Beruf nach Abschluss der Grundbildung. 3) Pädagogische Qualifikation: 100 Lernstunden, oder ein 40-Stunden-Berufsbildner-Kurs (führt zu einem kantonal/bundesrechtlich anerkannten Zertifikat). Die Berufsbildner-Person muss nicht zwingend die Salon-Inhaber:in sein — eine angestellte Person erfüllt die Anforderung. Pro Lehrvertrag muss eine zugeordnete Berufsbildner-Person benannt sein.

Was bedeutet "gelernt" im GAV Coiffeurgewerbe?

Der GAV Coiffeurgewerbe (gesamtschweizerisch allgemeinverbindlich erklärt seit 1.1.2026) verwendet den Begriff "gelernt" für Coiffeur:innen mit Coiffeur EFZ oder einem gleichwertigen anerkannten Berufsabschluss. Mindestlöhne 2026 nach GAV: gelernte Coiffeur:innen CHF 4'160/Monat im 1.–2. Berufsjahr, ab 3. Berufsjahr CHF 4'360/Monat. Höhere Schweizer Berufsbildungs-Stufen (eidg. Fachausweis Coiffeur:in, eidg. Diplom-Coiffeur:in) sind in der Branche anerkannte Karrierestufen, im GAV-Mindestlohn-System aber nicht als eigene Klasse abgebildet — Lohnverhandlungen oberhalb der GAV-Mindestlöhne sind Sache der Vertragsparteien. Aus dem GAV ausgenommen sind: Lernende mit anerkanntem Lehrvertrag (eigene Lehrlingsregelung), Familienangehörige der Inhaber:innen unter bestimmten Voraussetzungen, einige weitere Spezialgruppen (Art. 2 GAV).

Wie ist die Anerkennung ausländischer Abschlüsse?

Wichtig: für die Eröffnung eines Coiffeursalons in der Schweiz ist KEINE Anerkennung erforderlich, da Coiffeur kein reglementierter Beruf für die Selbstständigkeit ist. Eine Anerkennung kann sinnvoll sein für die Einstufung im GAV (als "gelernt"), zur Lernenden-Ausbildung als Berufsbildner:in oder zur Karriere-Anerkennung. Zuständig ist primär das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) — bei reglementierten Berufen kann die zuständige Stelle abweichen, die Plattform recognition.swiss leitet zur richtigen Stelle. Typische Gebühren beim SBFI: CHF 350 für eine Niveaubestätigung, CHF 550 für eine Anerkennungs-Verfügung. Für EU/EFTA-Staatsangehörige stützt sich das Verfahren auf das Freizügigkeitsabkommen Anhang III (übernimmt RL 2005/36/EG) — relevant aber primär für reglementierte Berufe. Praktisch: ein deutscher Friseur-Meisterbrief wird in der CH-DE-Gleichwertigkeitsliste typisch dem eidg. Diplom-Coiffeur:in zugeordnet — aber das Verfahren ist individuell.

Welche Stufe brauche ich praktisch?

Pragmatische Empfehlungen: Coiffeur EFZ — Mindeststandard für jede:n Coiffeur:in im Salon, Voraussetzung für die "gelernt"-Lohnklasse im GAV (CHF 4'160–4'360/Monat). Eidg. Fachausweis (BP) — sinnvoll als Kompetenz-Erweiterung für Salon-Stellvertretung, Coaching-Funktionen, Spezial-Bereiche (Kolorist:in mit Fachausweis, etc.). Eidg. Diplom-Coiffeur:in (HFP) — typisch für Salon-Inhaber:innen mit größeren Betrieben, Kettenbetreibern, oder Personen mit unternehmerischem Schwerpunkt. Wichtig zur Eröffnung: keine der drei Stufen ist Pflicht zur Salon-Eröffnung in der Schweiz, aber EFZ + 2 Jahre Praxis + Berufsbildner-Kurs (40h oder 100 Lernstunden) ist Voraussetzung, wenn Sie selber Lernende ausbilden möchten.

Branchen-Tipp für Coiffeursalons

Coiffeursalon-spezifisch in der Schweiz: ohne Meisterbriefpflicht ist der Markteintritt strukturell einfacher als in Deutschland — viele Salons werden von EFZ-Coiffeur:innen mit ein paar Jahren Berufspraxis eröffnet. Wer Lernende ausbilden möchte, muss sicherstellen, dass eine qualifizierte Berufsbildner-Person im Betrieb ist (EFZ oder gleichwertig + 2 Jahre Praxis + Berufsbildner-Kurs 40h oder 100 Lernstunden, BBV Art. 44). Für die Karriere lohnt sich oft die Berufsprüfung (eidg. Fachausweis) — sie ist als anerkannte höhere Berufsbildung dokumentiert und Voraussetzung für viele Stellvertretungs- und Spezialfunktionen; im GAV ist der EFZ aber die primäre "gelernt"-Schwelle (Mindestlohn 1.–2. BJ CHF 4'160, ab 3. BJ CHF 4'360). Das eidg. Diplom-Coiffeur:in (HFP) ist eher Investment für Inhaber:innen mit Wachstumsplänen — bringt unternehmerische und Mitarbeiter-Management-Kompetenz mit. Für deutsche Coiffeur-Meister:innen: für die reine Salon-Eröffnung ist KEINE SBFI-Anerkennung erforderlich (Coiffeur ist nicht reglementiert), für GAV-Einstufung als "gelernt" oder für Berufsbildner-Funktion sinnvoll. SBFI-Gebühren: CHF 350 (Niveaubestätigung), CHF 550 (Anerkennungs-Verfügung); aktuelle Bearbeitungsdauer kann beim SBFI variieren — recognition.swiss leitet zur richtigen Stelle.

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Quellen

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