Stand: 9. Mai 2026 · Jährliche Aktualisierung
Coiffeursalon eröffnen in der Schweiz: Anmeldungen & Bewilligungen 2026
Anders als in Deutschland gibt es in der Schweiz keinen Meisterbrief-Zwang fürs Coiffeurhandwerk und keine "Gewerbeanmeldung" im deutschen Sinn. Stattdessen: Eintrag ins Handelsregister (obligatorisch ab CHF 100'000 Umsatz/Jahr oder bei AG/GmbH/Genossenschaft, freiwillig darunter), Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse (oder Branchenkasse Coiffure), Anschluss an die Suva oder einen privaten UVG-Versicherer, MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz, BVG/Pensionskasse für angestellte Mitarbeitende, sowie kantonale Bewilligungen (Hygiene, Brandschutz, Bau). Die Eröffnung dauert bei vorbereiteten Unterlagen typisch 2–4 Wochen, die Kosten liegen für Einzelunternehmen bei rund CHF 200–600 (Handelsregister + Anmeldungen).
Recherchiert und geprüft von der StarReview-Redaktion am 9. Mai 2026. Primärquellen unten verlinkt.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Meisterbrief, um in der Schweiz einen Coiffeursalon zu eröffnen?
Nein. In der Schweiz gibt es keinen Meisterbrief-Zwang für das Coiffeurhandwerk — Coiffeur ist kein reglementierter Beruf für die Geschäftseröffnung. Sie können einen Salon auch ohne EFZ-Abschluss eröffnen (kantonale/kommunale Hygiene- und Bewilligungsregeln gelten separat). Wenn Sie Lernende ausbilden möchten, braucht es eine Berufsbildner:in im Betrieb mit: einer relevanten Berufsausbildung (EFZ oder gleichwertig), mindestens 2 Jahren Berufspraxis, plus entweder 100 Lernstunden oder einem 40-Stunden-Kurs (führt zu einem kantonal/bundesrechtlich anerkannten Zertifikat). Die Berufsbildner:in muss nicht zwingend die Inhaber:in sein — eine angestellte Person erfüllt die Anforderung ebenfalls. Außerdem regelt der allgemeinverbindlich erklärte GAV Coiffeurgewerbe Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen — der gilt für jeden Coiffeursalon in der Schweiz unabhängig von der Qualifikation der Inhaber:in.
Muss ich mein Coiffeurgeschäft ins Handelsregister eintragen lassen?
Es kommt auf die Rechtsform und den Umsatz an. Einzelunternehmen: Eintragspflicht erst ab CHF 100'000 Jahresumsatz (vor dieser Grenze freiwillig — kann aber für Bankkredit, Mietvertrag, Glaubwürdigkeit sinnvoll sein). AG (Aktiengesellschaft) und GmbH: Eintragspflicht ab Gründung, unabhängig vom Umsatz. Genossenschaft: ebenfalls eintragspflichtig. Der Eintrag erfolgt beim Handelsregisteramt Ihres Kantons. Bundesgebühren nach KMU-Portal: Einzelunternehmen CHF 80, AG/GmbH CHF 420, Genossenschaft/Verein CHF 280 (plus mögliche kantonale Add-ons für Unterschriften-/Funktionseinträge). Der Eintrag dauert nach Einreichung der Unterlagen ca. 1–2 Wochen.
Welche Sozialversicherungen muss ich anmelden?
Für sich selbst (als Einzelunternehmer:in): Anmeldung als Selbstständige:r bei der AHV-Ausgleichskasse Ihres Kantons oder der Branchenkasse (z. B. AHV-Kasse Coiffure). Beiträge progressiv 5,371%–10% des Reineinkommens (10% besteht aus AHV 8,1% + IV 1,4% + EO 0,5%) — Mindestbeitrag pro Jahr CHF 530, plus Verwaltungskosten der Ausgleichskasse. Für angestellte Mitarbeitende: Anmeldung bei der Ausgleichskasse für AHV/IV/EO/ALV/FAK, bei der Suva oder einem privaten UVG-Versicherer (z. B. Coiffure Suisse Branchenlösung Helsana — 0,19% AG für BU als Mitglieder-Kollektivangebot, nicht der gesetzliche Tarif), bei einer Pensionskasse für BVG (Eintrittsschwelle 2026: CHF 22'680 Jahreslohn), und bei einer KTG-Versicherung (Krankentaggeld, oft als Branchenmusterlösung).
Wann werde ich MWST-pflichtig?
In der Schweiz ist die Mehrwertsteuer-Pflicht ab CHF 100'000 weltweitem steuerbarem Jahresumsatz gegeben (Stand 2026, Art. 10 MWSTG). Ein typischer Einzel-Coiffeursalon mit 1–2 Mitarbeitenden überschreitet diese Schwelle relativ schnell. Die unaufgeforderte Anmeldung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) muss innert 30 Tagen NACH BEGINN der Steuerpflicht erfolgen (nicht 30 Tage nach Erwartung der Schwellenüberschreitung — die Steuerpflicht beginnt mit Überschreitung der Schwelle bzw. ab Aufnahme der Tätigkeit, wenn Schwellenüberschreitung erkennbar ist). MWST-Satz für Coiffeur-Dienstleistungen: 8,1% (Normalsatz, Stand 2026 — keine Änderung gegenüber 2024). Optional unter CHF 100'000 freiwillig anmelden — sinnvoll bei viel Vorsteuer (Mietzinsen, Materialeinkauf).
Welche kantonalen Bewilligungen brauche ich?
Die wichtigsten kantonalen Anforderungen variieren, aber typisch: Hygienebewilligung der kantonalen Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständekontrolle (für Coiffeur-Salons gelten Vorschriften bezüglich Sterilisation von Werkzeugen, Hauthygiene, Abfallentsorgung). Brandschutzbewilligung der kantonalen Brandschutzbehörde (bei Mietobjekten oft schon im Mietvertrag erfüllt; bei Umbauten neue Bewilligung nötig). Baubewilligung bei Eingriffen in die Bausubstanz (Wasseranschlüsse, Lüftung). Falls Sie Färbemittel selber mischen oder ungewöhnliche Substanzen verwenden: ggf. Anmeldung bei der Chemikalienkontrolle (BAFU). Konkrete Anforderungen direkt mit Ihrer Gemeinde- oder Kantonsverwaltung klären.
In welcher Reihenfolge gehe ich vor?
Vorschlag: 1) Geschäftsidee + Rechtsform wählen (Einzelunternehmen, GmbH, AG); 2) Mietvertrag für die Geschäftsräumlichkeit unterzeichnen (mit Vermieter Brandschutz und Bewilligungsfähigkeit klären); 3) Geschäftskonto bei einer Schweizer Bank eröffnen (für AG/GmbH: Stammkapital CHF 50'000 bzw. 100'000 einzahlen); 4) Handelsregistereintrag (falls erforderlich) — beim Handelsregisteramt Ihres Kantons; 5) AHV-Ausgleichskasse anmelden; 6) Suva/UVG-Versicherung; 7) Pensionskasse für angestellte Mitarbeitende; 8) MWST bei der ESTV (falls Schwelle voraussichtlich überschritten); 9) Kantonale Bewilligungen (Hygiene, Brandschutz). Mit allen Unterlagen bereitgestellt: typisch 2–4 Wochen bis zur Eröffnung.
Was kostet die Eröffnung insgesamt?
Handelsregister-Bundesgebühren nach Rechtsform (KMU-Portal Bund, Stand 2025): Einzelunternehmen CHF 80, AG/GmbH CHF 420, Genossenschaft/Verein CHF 280 — plus mögliche kantonale Add-ons (Unterschriften-/Funktionseinträge, Beglaubigungen). AHV-Anmeldung typisch gratis, MWST-Anmeldung gratis, kantonale Bewilligungen (Hygiene, Brandschutz) CHF 100–500 je nach Kanton. Bei AG/GmbH zusätzlich Notarkosten ca. CHF 1'500–3'000 plus Stammkapital: CHF 100'000 für AG (Aktienkapital), CHF 20'000 für GmbH (Stammkapital) — diese Beträge sind Gesellschaftsvermögen, nicht "verloren". Für ein Einzelunternehmen ohne Notar: rund CHF 200–600 reine Anmeldegebühren. Größter Kostenblock ist die Salon-Einrichtung (Stühle, Spiegel, Wasseranschlüsse, Trockner, Werkzeuge, Färbemittel-Erstausstattung) — typisch CHF 30'000–80'000 je nach Größe.
Branchen-Tipp für Coiffeursalons
Coiffeursalon-spezifisch in der Schweiz: ohne Meisterbriefpflicht ist der Markteintritt strukturell einfacher als in Deutschland — aber der allgemeinverbindlich erklärte GAV Coiffeurgewerbe (gesamtschweizerisch ab 1.1.2026) gilt vom ersten Tag für Sie und Ihre Mitarbeitenden. Das heißt: GAV-Mindestlöhne (Klasse Ia–IV, CHF 3'713–5'293/Monat), 13. Monatslohn, 42-h-Woche, Ferienanspruch und alle übrigen GAV-Bestimmungen sind bindend. Ein häufiger Fehler bei Neueröffnungen: die Coiffure Suisse-Mitgliedschaft "vergessen" — wer Mitglied wird, erhält Zugang zur Branchenlösung mit deutlich günstigeren UVG-Prämien (0,19% AG für BU) und KTG-Mustern, was über mehrere Mitarbeitende schnell mehrere tausend Franken pro Jahr ausmacht. Standortwahl: in den 5 Mindestlohn-Kantonen (GE/NE/JU/TI/BS) übersteigen die kantonalen Mindestlöhne den GAV-Wert teilweise — bei der Standortplanung berücksichtigen.
Weitere Themen für Coiffeursalons
Quellen
- Handelsregisteramt Übersicht (Bund) geprüft am 9.5.2026
- AHV/IV — Selbständigerwerbende geprüft am 9.5.2026
- AHV-Kasse Coiffure (Branchenkasse) geprüft am 9.5.2026
- ESTV — MWST-Pflicht (Art. 10 MWSTG) geprüft am 9.5.2026
- SECO — AVE GAV Coiffeurgewerbe geprüft am 9.5.2026
- Coiffure Suisse — Versicherungen & Branchenlösung geprüft am 9.5.2026
- Suva — Anmeldung Berufsunfallversicherung geprüft am 9.5.2026
- KMU Portal Bund — Geschäftsgründung geprüft am 9.5.2026
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