Stand: 9. Mai 2026 · Jährliche Aktualisierung
Lohnnebenkosten für Coiffeursalons in der Schweiz 2026
Für Schweizer Coiffeursalons fallen 2026 als Arbeitgeber typisch 14–20% Sozialversicherungen zusätzlich zum Bruttolohn an — die Spanne ist breit, weil mehrere Komponenten kantons-, alters- und vertragsabhängig sind: AHV/IV/EO 5,30%, ALV 1,10% (bis CHF 148’200 Jahreslohn — Solidaritätsbeitrag oberhalb wurde 2023 abgeschafft), Familienzulagen FAK 1,0–3,0% (kantonal stark variabel), UVG-BU im Coiffeur-Bereich tatsächlich tief (Coiffure Suisse Branchenlösung Helsana 0,19% AG, Stand seit 2025), BVG-Sparbeitrag (Eintrittsschwelle CHF 22’680/Jahr) altersgestaffelt mit AG-Anteil mind. gleich AN-Anteil, KTG-Versicherung 2,0–4,5% gesamt (AG-Anteil von Wartefrist und Aufteilung abhängig). Eine gelernte Coiffeur:in mit GAV-Mindestlohn CHF 4’160/Monat (Klasse IIIa) kostet den Salon damit real rund CHF 4’780–5’000/Monat — je nach Kanton, Alter und gewählter KTG-Lösung.
Recherchiert und geprüft von der StarReview-Redaktion am 9. Mai 2026. Primärquellen unten verlinkt.
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Aufschlüsselung der Lohnnebenkosten
- AHV/IV/EO (AG-Anteil) — 5.30% — Bundessozialversicherungen 2026 — paritätisch geteilt (5,3% AG + 5,3% AN)
- ALV (AG-Anteil) — 1.10% — Arbeitslosenversicherung 1,1% AG bis CHF 148’200 Jahreslohn (Plafond 2026)
- Familienzulagen (FAK) — 2.20% — Kantonal stark variabel — typisch 1,2–3%, voll vom Arbeitgeber getragen. Eigenen Kanton bei der Ausgleichskasse prüfen
- Berufsunfallversicherung (UVG-BU) — 1.20% — Branchen- und betriebsabhängig (Risikoklasse) — Coiffeur typisch 0,5–1,5%, Gastro 1,5–2%
- BVG-Vorsorge (Sparbeitrag AG-Anteil) — 7.00% — 2. Säule — Eintrittsschwelle 2026 CHF 22’680/Jahr. Sparsätze altersgestaffelt (7%/10%/15%/18%); AG-Anteil mind. gleich AN-Anteil
- Verwaltungskosten / KTG — 1.20% — Krankentaggeldversicherung (KTG, oft betrieblich) und Verwaltungskosten der Vorsorgestiftungen — sehr variabel
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Häufige Fragen
Was zählt zu den Lohnnebenkosten in einem Schweizer Coiffeursalon?
Arbeitgeberseitige Sozialversicherungen, die zusätzlich zum Bruttolohn anfallen: AHV/IV/EO (1. Säule), ALV (Arbeitslosenversicherung), Familienzulagen FAK (kantonal), UVG-BU (Berufsunfallversicherung — voll vom AG getragen), BVG (2. Säule — Sparbeitrag, AG-Anteil mind. gleich AN-Anteil), KTG (Krankentaggeld, oft als Branchenlösung), Verwaltungskosten der Vorsorgestiftungen. Nicht-Lohnnebenkosten sind die AN-Beiträge zu denselben Versicherungen — sie werden vom Bruttolohn abgezogen und vom Salon ans System abgeführt, sind aber wirtschaftlich Teil der Bruttolohnkosten.
Wie viel Prozent Lohnnebenkosten muss ich für 2026 einplanen?
Realistische Spanne für Schweizer Coiffeursalons: ca. 14–20% on top zum Bruttolohn. 18% ist eine konservative Planungsgröße — kann darunter oder darüber liegen abhängig von: dem Kanton (FAK-Sätze 2026 reichen von ca. 1,0% bis 2,97%; Wallis hat zudem AN-Anteil 0,13%), der UVG-Versicherung (Coiffure Suisse Branchenlösung Helsana aktuell 0,19% AG für BU, deutlich unter Suva-typischen Sätzen für andere Branchen), dem Alter Ihrer Mitarbeitenden (BVG-Gesamtgutschriften 7%/10%/15%/18% nach Altersklassen 25–34/35–44/45–54/55–64; davon AG mind. die Hälfte), der KTG-Lösung (Coiffure Suisse KTG total je nach Wartefrist 2,0%–4,5%; AG-Anteil von der vereinbarten Aufteilung abhängig). Mit der konkreten Police rechnen, nicht mit Faustwerten allein.
Wie ist die Aufschlüsselung der einzelnen Sozialversicherungen?
AG-Anteile 2026: AHV/IV/EO 5,30% (paritätisch — AN zahlt ebenfalls 5,30%, gesamt 10,60%; uneingeschränkt auf gesamte Lohnsumme), ALV 1,10% bis CHF 148’200 Jahreslohn (paritätisch, gesamt 2,20%; KEIN Solidaritätsbeitrag mehr oberhalb des Plafonds seit 2023), Familienzulagen FAK 1,0–2,97% (kantonal stark variabel, voll vom AG getragen außer Wallis), UVG-BU für Coiffeur-Betriebe in der Coiffure Suisse Branchenlösung 0,1900% AG (Helsana, Stand seit 2025); UVG-NBU 1,4422% wird typisch dem AN belastet, BVG-Gesamtgutschrift 7%/10%/15%/18% des koordinierten Lohns nach Altersklassen 25–34/35–44/45–54/55–64 (Eintrittsschwelle 2026: Jahreslohn ab CHF 22’680; AG-Anteil mind. gleich AN-Anteil), KTG (Coiffure Suisse Branchenlösung) 2,048%/2,926%/4,498% gesamt je nach Wartefrist (AG kann unter Bedingungen bis 50% an AN weitergeben).
Was kostet eine Coiffeur:in mit GAV-Mindestlohn wirklich?
Beispielrechnung 2026: gelernte Coiffeur:in (GAV-Klasse IIIa) CHF 4’160 brutto/Monat × 13 Monatslöhne = CHF 54’080 Jahresbrutto. Konservative Planungsannahme 18% Lohnnebenkosten = rund CHF 9’735 zusätzliche Arbeitgeberkosten = ca. CHF 63’815 Gesamtjahreskosten. Pro Monat (12 normale + 13.) liegt die reale Arbeitgeberlast bei ca. CHF 4’910. Bei FAK-günstigem Kanton (z.B. AR) und jüngerer Mitarbeiterin (BVG 7% gesamt) kann es eher 14–15% sein — also CHF 4’720–4’780/Monat. Bei FAK-teurem Kanton, älterer Mitarbeiterin (BVG 18%) und voller KTG-AG-Last eher 22%+ — also CHF 5’070+/Monat. Bei 42 Std/Woche entspricht das effektiv CHF 25,90–27,90/h.
Wo kann ich die Lohnnebenkosten optimieren?
Hebel sind begrenzt, aber existieren: Wahl der Pensionskasse — Verwaltungskosten und Risikoprämie variieren; Wahl der UVG-Versicherung — die Coiffure Suisse Branchenlösung (Helsana) ist mit 0,19% AG für BU sehr günstig, einzelne Salons können daran nicht ohne Weiteres heran, Mitgliedschaft im Verband bringt Zugang; Wahl der KTG-Police und Wartefrist — längere Wartefrist (z.B. 60 Tage statt 14 Tage) senkt die Prämie deutlich; Aufteilung der KTG-Prämie zwischen AG und AN bis zur Hälfte (rechtlich erlaubt, vertraglich zu regeln). Nicht optimierbar: AHV/IV/EO, ALV (Bundesgesetz), FAK (kantonal vorgegeben), BVG-Mindeststandard. Wer den Salon in einem FAK-günstigeren Kanton betreibt (Bandbreite 1,0% vs 2,97%), spart automatisch.
Muss ich BVG zahlen, wenn meine Coiffeur:in unter CHF 22’680/Jahr verdient?
Nein, nicht zwingend. Die BVG-Eintrittsschwelle 2026 liegt bei CHF 22’680 Jahreslohn. Mitarbeitende unter dieser Schwelle (z.B. Teilzeit-Aushilfen mit wenig Stunden) sind obligatorisch nicht BVG-versichert. Wichtig: die Schwelle wird NICHT pro-rata für Teilzeit gerechnet — bei Stundenlohn-Beschäftigung mit weniger als CHF 22’680 Jahresprognose entfällt die Pflicht. Sie können freiwillig versichern (im Arbeitsvertrag und mit der Pensionskasse regeln). Bei Mehrfachbeschäftigung (mehrere Arbeitgeber, Summe über CHF 22’680) gelten Spezialregeln — der Mitarbeitende kann sich bei einer Auffangeinrichtung versichern lassen.
Wie melde ich neue Mitarbeitende an?
Anmeldung bei der Ausgleichskasse Ihres Kantons bzw. Ihrer Branchenkasse (für AHV/IV/EO, ALV, FAK), bei Ihrer UVG-Versicherung (Suva oder Privatversicherer wie Helsana via Coiffure Suisse Branchenlösung), bei der Pensionskasse (BVG, oft Branchenmusterlösung), und bei der KTG-Versicherung. Die Anmeldung muss in der Regel innert 30 Tagen ab Stellenantritt erfolgen. Bei Quellensteuer-pflichtigen Mitarbeitenden (Ausländer ohne C-Bewilligung) zusätzliche Meldung beim kantonalen Steueramt.
Branchen-Tipp für Coiffeursalons
Coiffeursalon-spezifisch: die Coiffure Suisse Branchenlösung Helsana liegt mit BU-Prämie 0,19% AG (Stand seit 2025) deutlich unter den UVG-Prämien vieler anderer Branchen — Mitgliedschaft im Verband ist hier ein direkter Cashflow-Vorteil. Wenn Sie Stundenlöhner:innen anstellen (häufig im Coiffeur-Bereich), müssen Sie zusätzlich zum Stundenlohn den 13. Monatslohn-Anteil (8,33%) und den Ferienzuschlag (8,33% bei 4 Wochen Ferien, 10,64% bei 5 Wochen) ausweisen. Diese Beträge sind im normalen Stundenlohn NICHT enthalten — sie kommen on top. Praktisch: bei CHF 25/h zahlen Sie effektiv rund CHF 29,50/h plus ca. 18% Lohnnebenkosten — real rund CHF 34,80/h. Trinkgelder fließen weder in den Mindestlohn noch in die AHV-Bemessungsgrundlage ein, solange als freiwillige Drittspende deklariert (steuerlich werden sie als Einkünfte des Mitarbeitenden behandelt).
Weitere Themen für Coiffeursalons
Quellen
- AHV/IV — Beitragssätze 2026 geprüft am 9.5.2026
- Bundesamt für Sozialversicherungen — Sozialversicherungen 2026 geprüft am 9.5.2026
- BSV — BVG-Kennzahlen 2026 geprüft am 9.5.2026
- BSV — BVG-Eintrittsschwelle (Glossar) geprüft am 9.5.2026
- Coiffure Suisse — Versicherungs-Vorteile (UVG-BU/NBU, KTG) geprüft am 9.5.2026
- AHV-Kasse Coiffure (Branchenkasse) geprüft am 9.5.2026
- AK Banken — FAK-Beitragssätze 2026 (Beispiel-Bandbreite) geprüft am 9.5.2026
- GAV Coiffeurgewerbe (gav-service.ch) geprüft am 9.5.2026
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