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StarReview

Stand: 9. Mai 2026 · Jährliche Aktualisierung

Lohnnebenkosten für Friseursalons in Deutschland 2026

Für deutsche Friseursalons fallen 2026 als Arbeitgeber typisch 22–23% Sozialabgaben zusätzlich zum Bruttolohn an — das ist mehr als oft genannte 21–22%, weil der Bundesdurchschnitt des Krankenkassen-Zusatzbeitrags 2026 auf 2,9% gestiegen ist (davon halber AG-Anteil 1,45%). AG-Aufteilung: Krankenversicherung 8,75% (7,3% Grundbeitrag + 1,45% halber Zusatzbeitrag), Rentenversicherung 9,3%, Arbeitslosenversicherung 1,3%, Pflegeversicherung 1,8% (Sachsen abweichend), BGW-Beitrag (Friseurhandwerk Gefahrklasse 3,63 in Tarifstelle 9 des 6. BGW-Gefahrtarifs ab 2025) formelbasiert, Insolvenzgeld 0,15%, U1/U2-Umlagen kassenabhängig. Eine Mitarbeiter:in mit Mindestlohn 13,90 EUR/h Vollzeit kostet den Salon real rund 2.940–2.970 EUR/Monat — also etwa 530–560 EUR mehr als die 2.408 EUR Bruttolohn.

Recherchiert und geprüft von der StarReview-Redaktion am 9. Mai 2026. Primärquellen unten verlinkt.

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Bruttolohn pro Monat
Lohnnebenkosten (21%)
Gesamtkosten pro Monat
Effektiver Stundensatz inkl. aller Kosten
Aufschlüsselung der Lohnnebenkosten
  • Krankenversicherung (AG-Anteil) — 7.30% — Hälftiger Beitrag zur gesetzlichen KV (7,3% Grundbeitrag); zzgl. hälftiger Zusatzbeitrag (kassenabhängig, Bundesdurchschnitt ~1,4% AG-Anteil ~0,7%)
  • Rentenversicherung (AG-Anteil) — 9.30% — Hälftiger Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (9,3% von 18,6%)
  • Arbeitslosenversicherung (AG-Anteil) — 1.30% — Hälftiger Beitrag zur Bundesagentur für Arbeit (1,3% von 2,6%)
  • Pflegeversicherung (AG-Anteil) — 1.80% — Hälftiger Beitrag (Sachsen abweichend); Kinderlosenzuschlag trifft nur AN
  • Berufsgenossenschaft (BGW) — 1.20% — Friseure sind bei der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) versichert. Beitrag ist formelbasiert (Lohnsumme × Gefahrtarif × Beitragsfuß) — ~1,2% ist Schätzwert für Planung
  • U1/U2/Insolvenzgeld-Umlagen — 1.30% — U1 (Krankheit) ~1,1%, U2 (Mutterschaft) ~0,2%, Insolvenzgeldumlage 0,15% (2026). Tatsächliche U1/U2-Sätze sind kassenabhängig

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Häufige Fragen

Was zählt zu den Lohnnebenkosten in einem deutschen Friseursalon?

Arbeitgeberseitige Sozialabgaben, die zusätzlich zum Bruttolohn anfallen: hälftiger Krankenversicherungsbeitrag inkl. halbem Zusatzbeitrag, hälftiger Rentenversicherungsbeitrag, hälftiger Arbeitslosenversicherungsbeitrag, hälftiger Pflegeversicherungsbeitrag, BGW-Beitrag (Berufsgenossenschaft, voll vom AG getragen), Insolvenzgeldumlage (voll vom AG), U1- und U2-Umlagen (voll vom AG, Erstattung bei Krankheit/Mutterschaft). Nicht zu den AG-Lohnnebenkosten zählen die AN-Anteile derselben Sozialversicherungen — die werden vom Bruttolohn abgezogen und vom Salon ans System abgeführt.

Wie viel Prozent Lohnnebenkosten muss ich 2026 einplanen?

Realistische Planungsgröße für deutsche Friseursalons 2026: rund 22–23% on top zum Bruttolohn. Häufig zitierte 21–22% sind veraltet, weil der Bundesdurchschnitt des KV-Zusatzbeitrags 2026 auf 2,9% gestiegen ist (BMG/Bundesgesundheitsministerium). Die genaue Höhe hängt ab von: der Krankenkasse Ihrer Mitarbeitenden (Zusatzbeitrag schwankt von ca. 0,9% bei günstigen Kassen bis 2,9%+ bei teuren — davon trifft Sie als AG die Hälfte); Ihrer BGW-Abrechnung (Gefahrklasse 3,63 × Lohnsumme × Beitragsfuß); den U1/U2-Sätzen Ihrer jeweiligen Krankenkasse (TK 2026: U1 1,30%/2,10%/3,20% je nach Tarif, U2 0,44%); dem Bundesland (Pflegeversicherung in Sachsen abweichend). Mit der konkreten Krankenkassen-Beitragstabelle und BGW-Bescheid rechnen, nicht nur mit Faustwerten.

Wie ist die Aufschlüsselung der einzelnen Sozialabgaben?

AG-Anteile 2026: Krankenversicherung 7,3% Grundbeitrag (paritätisch, AN zahlt ebenfalls 7,3%) + hälftiger Zusatzbeitrag (Bundesdurchschnitt 2026: 2,9%, davon AG 1,45%) — gesamt AG ca. 8,75%; Rentenversicherung 9,3% (paritätisch, gesamt 18,6%); Arbeitslosenversicherung 1,3% (paritätisch, gesamt 2,6%); Pflegeversicherung 1,8% (paritätisch, in Sachsen 1,3% AG + 2,3% AN; Kinderlosenzuschlag 0,6% nur AN); BGW-Beitrag formelbasiert (Lohnsumme × Gefahrklasse 3,63 × Beitragsfuß ÷ 1000 — Friseurhandwerk/Haarbearbeitung in Gefahrtarifstelle 9 des 6. BGW-Gefahrtarifs gültig ab 2025; voll vom AG); Insolvenzgeld-Umlage 0,15% (voll vom AG); U1-Umlage TK 2026 1,30%/2,10%/3,20% (Tarif-abhängig, voll vom AG, Erstattung bei AU); U2-Umlage TK 2026 0,44% (voll vom AG, Erstattung bei Mutterschaft).

Was kostet ein Friseur mit Mindestlohn wirklich?

Beispielrechnung 2026: Friseur:in mit gesetzlichem Mindestlohn 13,90 EUR/h × 40 Std/Woche × 4,33 Wochen = ca. 2.408 EUR Bruttolohn/Monat. Mit Lohnnebenkosten ~22,5% (incl. aktualisiertem KV-Zusatzbeitrag 2,9% und U1-Mittelwert) kommen rund 542 EUR Arbeitgeberkosten dazu = ca. 2.950 EUR Gesamtkosten/Monat. Der echte Stundensatz liegt bei rund 17,03 EUR/h. Auf das Jahr gerechnet (12 Bruttogehälter, ohne Tarifzuschlag) entspricht das ca. 35.400 EUR Gesamtarbeitgeberkosten gegenüber 28.896 EUR Jahresbrutto — eine Differenz von rund 6.500 EUR/Jahr. Mit Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) wenn tariflich oder vertraglich vorgesehen, entsprechend höher.

Wo kann ich die Lohnnebenkosten optimieren?

Hebel sind begrenzt, aber existieren: Wahl der Krankenkasse für Ihre Mitarbeitenden — Zusatzbeiträge variieren von ca. 0,9% (günstige Kassen, vereinzelt) bis 2,9%+ (teure Kassen), davon trifft die Hälfte Sie als Arbeitgeber. Wahl der U1-Erstattungsstufe der Krankenkasse — höhere Umlage, höhere Erstattung im AU-Fall (bei vielen kurzen Krankheitstagen vorteilhaft). Nicht optimierbar: Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung (Bundesgesetz), BGW-Beitrag (formelbasiert nach Gefahrklasse 3,63 für Friseurhandwerk im 6. Gefahrtarif). Minijobs (Verdienstgrenze 2026: 603 EUR/Monat) haben pauschalierte Beiträge — vorteilhaft für sehr kurze Aushilfe, ungünstig bei höheren Stundenzahlen.

Welche Berufsgenossenschaft ist für Friseure zuständig?

Friseure sind bei der BGW versichert — der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Im 6. BGW-Gefahrtarif (gültig ab 2025) ist Friseurhandwerk/Haarbearbeitung Gefahrtarifstelle 9 mit Gefahrklasse 3,63. Anmeldung erfolgt automatisch bei der Gewerbeanmeldung, der Beitrag wird einmal jährlich nachträglich abgerechnet (Lohnsumme × 3,63 × Beitragsfuß ÷ 1000). Die BGW deckt Berufsunfälle, Berufskrankheiten (z. B. Allergien gegen Haarfärbemittel, Hauterkrankungen durch Wasser-/Chemikalienkontakt) sowie Wegeunfälle ab. Im Friseurhandwerk häufig: Schnittverletzungen, Hauterkrankungen — Prävention durch BGW-Schulungen wird gefördert (Pflichtbestandteil der Mitgliedschaft).

Was ist mit Minijobs (geringfügige Beschäftigung)?

Minijobs bis 603 EUR/Monat (Verdienstgrenze 2026, gekoppelt an den Mindestlohn) haben pauschalierte AG-Abgaben: 13% Krankenversicherung, 15% Rentenversicherung, 2% Pauschalsteuer (oder individuelle Lohnsteuer-Karte), Insolvenzgeld 0,15%, plus U1/U2 — total rund 31% pauschal. Klingt hoch, aber für die Mitarbeiter:in keine SV-Abzüge (außer optionalem Eigenbeitrag zur Rentenversicherung 3,6%). Bei Mindestlohn 13,90 EUR/h × maximal ~43 Stunden/Monat = 597 EUR (knapp unter Verdienstgrenze) sind Minijobs für Friseursalons in der Praxis auf ca. 10 Stunden/Woche begrenzt — eher für gelegentliche Wochenend-Aushilfe.

Branchen-Tipp für Friseursalons

Friseur-spezifisch in Deutschland: die BGW-Gefahrklasse für Friseurhandwerk/Haarbearbeitung ist im 6. BGW-Gefahrtarif (gültig ab 2025) auf 3,63 in Gefahrtarifstelle 9 festgesetzt — moderater Risikofaktor im Vergleich zu Hochrisiko-Branchen (Bau, Forst), aber höher als reine Bürobranchen wegen häufiger Hauterkrankungen und Schnittverletzungen. Wenn Sie Auszubildende beschäftigen: für Auszubildende gilt die spezielle SV-Regelung — bei Mindestausbildungsvergütung 1. Lehrjahr 724 EUR/Monat (oberhalb der Geringverdienergrenze 325 EUR/Monat) tragen AG und AN paritätisch die vollen SV-Beiträge; nur unterhalb 325 EUR trägt der AG ausnahmsweise alle Beiträge allein (Geringverdienerregelung). Bei Stundenlohn-Anstellung (Wochenend-Aushilfen) gilt der Mindestlohn 13,90 EUR/h unverändert — die Lohnnebenkosten kommen anteilig auf jeden gearbeiteten Stundenlohn drauf, nicht erst am Monatsende. Aufzeichnungspflicht §17 MiLoG ist auch im Friseurhandwerk seit 30.12.2025 explizit verankert (§2a SchwarzArbG-Aufnahme) — Beginn, Ende und Pausen jeder Schicht lückenlos dokumentieren, sonst Bußgelder unabhängig vom tatsächlichen Lohn.

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Quellen

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