Skip to content
StarReview

Stand: 9. Mai 2026 · Jährliche Aktualisierung

Lohnnebenkosten für Friseursalons in Deutschland 2026

Für deutsche Friseursalons fallen 2026 als Arbeitgeber typisch 22-23% Sozialabgaben zusätzlich zum Bruttolohn an, das ist mehr als oft genannte 21-22%, weil der Bundesdurchschnitt des Krankenkassen-Zusatzbeitrags 2026 auf 2,9% gestiegen ist (davon halber AG-Anteil 1,45%). AG-Aufteilung: Krankenversicherung 8,75% (7,3% Grundbeitrag + 1,45% halber Zusatzbeitrag), Rentenversicherung 9,3%, Arbeitslosenversicherung 1,3%, Pflegeversicherung 1,8% (Sachsen abweichend), BGW-Beitrag (Friseurhandwerk Gefahrklasse 3,63 in Tarifstelle 9 des 6. BGW-Gefahrtarifs ab 2025) formelbasiert, Insolvenzgeld 0,15%, U1/U2-Umlagen kassenabhängig. Eine Mitarbeiter:in mit Mindestlohn 13,90 EUR/h Vollzeit kostet den Salon real rund 2.940-2.970 EUR/Monat, also etwa 530-560 EUR mehr als die 2.408 EUR Bruttolohn.

Recherchiert und geprüft von der StarReview-Redaktion am 9. Mai 2026. Primärquellen unten verlinkt.

Lohnnebenkosten-Rechner

Berechne deine echten Personalkosten inkl. deutscher Lohnnebenkosten.

Bruttolohn pro Monat -
Lohnnebenkosten (21%) -
Gesamtkosten pro Monat -
Effektiver Stundensatz inkl. aller Kosten -
Aufschlüsselung der Lohnnebenkosten
  • Krankenversicherung (AG-Anteil), 7.30%, Hälftiger Beitrag zur gesetzlichen KV (7,3% Grundbeitrag); zzgl. hälftiger Zusatzbeitrag (kassenabhängig, Bundesdurchschnitt ~1,4% AG-Anteil ~0,7%)
  • Rentenversicherung (AG-Anteil), 9.30%, Hälftiger Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (9,3% von 18,6%)
  • Arbeitslosenversicherung (AG-Anteil), 1.30%, Hälftiger Beitrag zur Bundesagentur für Arbeit (1,3% von 2,6%)
  • Pflegeversicherung (AG-Anteil), 1.80%, Hälftiger Beitrag (Sachsen abweichend); Kinderlosenzuschlag trifft nur AN
  • Berufsgenossenschaft (BGW), 1.20%, Friseure sind bei der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) versichert. Beitrag ist formelbasiert (Lohnsumme × Gefahrtarif × Beitragsfuß), ~1,2% ist Schätzwert für Planung
  • U1/U2/Insolvenzgeld-Umlagen, 1.30%, U1 (Krankheit) ~1,1%, U2 (Mutterschaft) ~0,2%, Insolvenzgeldumlage 0,15% (2026). Tatsächliche U1/U2-Sätze sind kassenabhängig

StarReview mit deinen Google-Bewertungen testen

Verbinde dein Google-Profil und starte mit 7 fertigen Antwortentwürfen für deine Google-Bewertungen.

Google-Profil verbinden

Häufige Fragen

Was zählt zu den Lohnnebenkosten in einem deutschen Friseursalon?

Arbeitgeberseitige Sozialabgaben, die zusätzlich zum Bruttolohn anfallen: hälftiger Krankenversicherungsbeitrag inkl. halbem Zusatzbeitrag, hälftiger Rentenversicherungsbeitrag, hälftiger Arbeitslosenversicherungsbeitrag, hälftiger Pflegeversicherungsbeitrag, BGW-Beitrag (Berufsgenossenschaft, voll vom AG getragen), Insolvenzgeldumlage (voll vom AG), U1- und U2-Umlagen (voll vom AG, Erstattung bei Krankheit/Mutterschaft). Nicht zu den AG-Lohnnebenkosten zählen die AN-Anteile derselben Sozialversicherungen, die werden vom Bruttolohn abgezogen und vom Salon ans System abgeführt.

Wie viel Prozent Lohnnebenkosten muss ich 2026 einplanen?

Realistische Planungsgröße für deutsche Friseursalons 2026: rund 22-23% on top zum Bruttolohn. Häufig zitierte 21-22% sind veraltet, weil der Bundesdurchschnitt des KV-Zusatzbeitrags 2026 auf 2,9% gestiegen ist (BMG/Bundesgesundheitsministerium). Die genaue Höhe hängt ab von: der Krankenkasse Ihrer Mitarbeitenden (Zusatzbeitrag schwankt von ca. 0,9% bei günstigen Kassen bis 2,9%+ bei teuren, davon trifft Sie als AG die Hälfte); Ihrer BGW-Abrechnung (Gefahrklasse 3,63 × Lohnsumme × Beitragsfuß); den U1/U2-Sätzen Ihrer jeweiligen Krankenkasse (TK 2026: U1 1,30%/2,10%/3,20% je nach Tarif, U2 0,44%); dem Bundesland (Pflegeversicherung in Sachsen abweichend). Mit der konkreten Krankenkassen-Beitragstabelle und BGW-Bescheid rechnen, nicht nur mit Faustwerten.

Wie ist die Aufschlüsselung der einzelnen Sozialabgaben?

AG-Anteile 2026: Krankenversicherung 7,3% Grundbeitrag (paritätisch, AN zahlt ebenfalls 7,3%) + hälftiger Zusatzbeitrag (Bundesdurchschnitt 2026: 2,9%, davon AG 1,45%), gesamt AG ca. 8,75%; Rentenversicherung 9,3% (paritätisch, gesamt 18,6%); Arbeitslosenversicherung 1,3% (paritätisch, gesamt 2,6%); Pflegeversicherung 1,8% (paritätisch, in Sachsen 1,3% AG + 2,3% AN; Kinderlosenzuschlag 0,6% nur AN); BGW-Beitrag formelbasiert (Lohnsumme × Gefahrklasse 3,63 × Beitragsfuß ÷ 1000, Friseurhandwerk/Haarbearbeitung in Gefahrtarifstelle 9 des 6. BGW-Gefahrtarifs gültig ab 2025; voll vom AG); Insolvenzgeld-Umlage 0,15% (voll vom AG); U1-Umlage TK 2026 1,30%/2,10%/3,20% (Tarif-abhängig, voll vom AG, Erstattung bei AU); U2-Umlage TK 2026 0,44% (voll vom AG, Erstattung bei Mutterschaft).

Was kostet ein Friseur mit Mindestlohn wirklich?

Beispielrechnung 2026: Friseur:in mit gesetzlichem Mindestlohn 13,90 EUR/h × 40 Std/Woche × 4,33 Wochen = ca. 2.408 EUR Bruttolohn/Monat. Mit Lohnnebenkosten ~22,5% (incl. aktualisiertem KV-Zusatzbeitrag 2,9% und U1-Mittelwert) kommen rund 542 EUR Arbeitgeberkosten dazu = ca. 2.950 EUR Gesamtkosten/Monat. Der echte Stundensatz liegt bei rund 17,03 EUR/h. Auf das Jahr gerechnet (12 Bruttogehälter, ohne Tarifzuschlag) entspricht das ca. 35.400 EUR Gesamtarbeitgeberkosten gegenüber 28.896 EUR Jahresbrutto, eine Differenz von rund 6.500 EUR/Jahr. Mit Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) wenn tariflich oder vertraglich vorgesehen, entsprechend höher.

Wo kann ich die Lohnnebenkosten optimieren?

Hebel sind begrenzt, aber existieren: Wahl der Krankenkasse für Ihre Mitarbeitenden, Zusatzbeiträge variieren von ca. 0,9% (günstige Kassen, vereinzelt) bis 2,9%+ (teure Kassen), davon trifft die Hälfte Sie als Arbeitgeber. Wahl der U1-Erstattungsstufe der Krankenkasse, höhere Umlage, höhere Erstattung im AU-Fall (bei vielen kurzen Krankheitstagen vorteilhaft). Nicht optimierbar: Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung (Bundesgesetz), BGW-Beitrag (formelbasiert nach Gefahrklasse 3,63 für Friseurhandwerk im 6. Gefahrtarif). Minijobs (Verdienstgrenze 2026: 603 EUR/Monat) haben pauschalierte Beiträge, vorteilhaft für sehr kurze Aushilfe, ungünstig bei höheren Stundenzahlen.

Welche Berufsgenossenschaft ist für Friseure zuständig?

Friseure sind bei der BGW versichert, der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Im 6. BGW-Gefahrtarif (gültig ab 2025) ist Friseurhandwerk/Haarbearbeitung Gefahrtarifstelle 9 mit Gefahrklasse 3,63. Anmeldung erfolgt automatisch bei der Gewerbeanmeldung, der Beitrag wird einmal jährlich nachträglich abgerechnet (Lohnsumme × 3,63 × Beitragsfuß ÷ 1000). Die BGW deckt Berufsunfälle, Berufskrankheiten (z. B. Allergien gegen Haarfärbemittel, Hauterkrankungen durch Wasser-/Chemikalienkontakt) sowie Wegeunfälle ab. Im Friseurhandwerk häufig: Schnittverletzungen, Hauterkrankungen, Prävention durch BGW-Schulungen wird gefördert (Pflichtbestandteil der Mitgliedschaft).

Was ist mit Minijobs (geringfügige Beschäftigung)?

Minijobs bis 603 EUR/Monat (Verdienstgrenze 2026, gekoppelt an den Mindestlohn) haben pauschalierte AG-Abgaben: 13% Krankenversicherung, 15% Rentenversicherung, 2% Pauschalsteuer (oder individuelle Lohnsteuer-Karte), Insolvenzgeld 0,15%, plus U1/U2, total rund 31% pauschal. Klingt hoch, aber für die Mitarbeiter:in keine SV-Abzüge (außer optionalem Eigenbeitrag zur Rentenversicherung 3,6%). Bei Mindestlohn 13,90 EUR/h × maximal ~43 Stunden/Monat = 597 EUR (knapp unter Verdienstgrenze) sind Minijobs für Friseursalons in der Praxis auf ca. 10 Stunden/Woche begrenzt, eher für gelegentliche Wochenend-Aushilfe.

Branchen-Tipp für Friseursalons

Friseur-spezifisch in Deutschland: die BGW-Gefahrklasse für Friseurhandwerk/Haarbearbeitung ist im 6. BGW-Gefahrtarif (gültig ab 2025) auf 3,63 in Gefahrtarifstelle 9 festgesetzt, moderater Risikofaktor im Vergleich zu Hochrisiko-Branchen (Bau, Forst), aber höher als reine Bürobranchen wegen häufiger Hauterkrankungen und Schnittverletzungen. Wenn Sie Auszubildende beschäftigen: für Auszubildende gilt die spezielle SV-Regelung, bei Mindestausbildungsvergütung 1. Lehrjahr 724 EUR/Monat (oberhalb der Geringverdienergrenze 325 EUR/Monat) tragen AG und AN paritätisch die vollen SV-Beiträge; nur unterhalb 325 EUR trägt der AG ausnahmsweise alle Beiträge allein (Geringverdienerregelung). Bei Stundenlohn-Anstellung (Wochenend-Aushilfen) gilt der Mindestlohn 13,90 EUR/h unverändert, die Lohnnebenkosten kommen anteilig auf jeden gearbeiteten Stundenlohn drauf, nicht erst am Monatsende. Aufzeichnungspflicht §17 MiLoG ist auch im Friseurhandwerk seit 30.12.2025 explizit verankert (§2a SchwarzArbG-Aufnahme), Beginn, Ende und Pausen jeder Schicht lückenlos dokumentieren, sonst Bußgelder unabhängig vom tatsächlichen Lohn.

Weitere Themen für Friseursalons

Quellen

7 fertige Antwortentwürfe kostenlos

Google verbinden, 7 fertige Antwortentwürfe kostenlos erhalten.

StarReview findet Ihre unbeantworteten Google-Bewertungen und erstellt passende Antwortvorschläge in Ihrem Stil.

Google verbinden, 7 fertige Antwortentwürfe kostenlos erhalten

Keine Kreditkarte. Erst bezahlen, wenn Sie die Qualität gesehen haben.