Stand: 9. Mai 2026 · Jährliche Aktualisierung
Mindestlohn für Friseur:innen in Deutschland 2026
Seit 1. Januar 2026 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 13,90 EUR/Stunde — auch für Friseur:innen in Deutschland (5. Mindestlohnverordnung). Auszubildende erhalten 2026 mindestens 724 EUR (1. Jahr), 854 EUR (2. Jahr), 977 EUR (3. Jahr), 1.014 EUR (4. Jahr) brutto pro Monat. Mit Arbeitgeber-Lohnnebenkosten (~22–23% — der Bundesdurchschnitt des KV-Zusatzbeitrags ist 2026 auf 2,9% angestiegen) liegt der echte Stundensatz bei rund 17,03 EUR. Trinkgelder werden NICHT auf den Mindestlohn angerechnet — wichtig für die Kalkulation.
Recherchiert und geprüft von der StarReview-Redaktion am 9. Mai 2026. Primärquellen unten verlinkt.
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Aufschlüsselung der Lohnnebenkosten
- Krankenversicherung (AG-Anteil) — 7.30% — Hälftiger Beitrag zur gesetzlichen KV (7,3% Grundbeitrag); zzgl. hälftiger Zusatzbeitrag (kassenabhängig, Bundesdurchschnitt ~1,4% AG-Anteil ~0,7%)
- Rentenversicherung (AG-Anteil) — 9.30% — Hälftiger Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (9,3% von 18,6%)
- Arbeitslosenversicherung (AG-Anteil) — 1.30% — Hälftiger Beitrag zur Bundesagentur für Arbeit (1,3% von 2,6%)
- Pflegeversicherung (AG-Anteil) — 1.80% — Hälftiger Beitrag (Sachsen abweichend); Kinderlosenzuschlag trifft nur AN
- Berufsgenossenschaft (BGW) — 1.20% — Friseure sind bei der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) versichert. Beitrag ist formelbasiert (Lohnsumme × Gefahrtarif × Beitragsfuß) — ~1,2% ist Schätzwert für Planung
- U1/U2/Insolvenzgeld-Umlagen — 1.30% — U1 (Krankheit) ~1,1%, U2 (Mutterschaft) ~0,2%, Insolvenzgeldumlage 0,15% (2026). Tatsächliche U1/U2-Sätze sind kassenabhängig
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Häufige Fragen
Gilt der allgemeine Mindestlohn 2026 für Friseure?
Ja. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1.1.2026 13,90 EUR/h und gilt branchenübergreifend, also auch für Friseursalons (5. Mindestlohnverordnung — MiLoV5 vom 5.11.2025, BGBl. 2025 I Nr. 268). Tarifvertragliche Regelungen können höhere Mindestlöhne festlegen — unterhalb von 13,90 EUR/h ist aber nichts zulässig.
Was zahle ich Auszubildenden 2026?
Mindestausbildungsvergütung 2026 (BBiG-Mindestvergütungsbekanntmachung 2026, Bezugsgröße: Ausbildungsbeginn in 2026): 1. Jahr 724 EUR/Monat, 2. Jahr 854 EUR/Monat (+18%), 3. Jahr 977 EUR/Monat (+35%), 4. Jahr 1.014 EUR/Monat (+40%). Diese Mindestbeträge gelten unabhängig vom Tarifvertrag. Höhere Sätze nach Tarif sind möglich — wenn der Tarif allgemeinverbindlich erklärt ist, sind sie verpflichtend.
Wann steigt der Mindestlohn nochmal?
Die Mindestlohnkommission empfiehlt alle zwei Jahre eine Anpassung. Die nächste reguläre Erhöhung auf 14,60 EUR/h ist bereits beschlossen für den 1. Januar 2027 (zweite Stufe der MiLoV5). Tarifvertragliche Erhöhungen sind unabhängig davon möglich.
Welche Lohnnebenkosten kommen für den Arbeitgeber dazu?
Arbeitgeberseitige Sozialabgaben in Deutschland 2026 (Friseurbetrieb) liegen typisch bei rund 22–23% vom Bruttolohn: Krankenversicherung 7,3% + halber kassen-spezifischer Zusatzbeitrag (Bundesdurchschnitt 2026 = 2,9%, davon AG 1,45%), Rentenversicherung 9,3%, Arbeitslosenversicherung 1,3%, Pflegeversicherung 1,8% (Sachsen abweichend), BGW-Beitrag (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege — zuständig für Friseure; im 6. Gefahrtarif gültig ab 2025: Friseurhandwerk Gefahrklasse 3,63 in Tarifstelle 9), Insolvenzgeld-Umlage 0,15%, U1- und U2-Umlagen kassenabhängig (TK 2026: U1 1,30/2,10/3,20% je nach Tarif, U2 0,44%). Genaue Zahlen kassenseitig prüfen oder siehe unsere ausführliche Aufschlüsselung im Lohnnebenkosten-Artikel.
Was kostet ein Friseur wirklich pro Stunde inklusive Lohnnebenkosten?
Bei 13,90 EUR/h Bruttolohn und Arbeitgeber-Lohnnebenkosten von ~22,5% liegt der echte Stundensatz bei rund 17,03 EUR/h. Bei einer Vollzeitkraft mit 40 Std/Woche entspricht das ca. 2.950 EUR Gesamtkosten pro Monat (inkl. Sozialversicherungen). Auf das Jahr (12 Bruttogehälter, ohne Tarifzuschlag oder Sonderzahlung) rund 35.400 EUR Gesamtarbeitgeberkosten gegenüber 28.896 EUR Jahresbrutto — eine Differenz von rund 6.500 EUR/Jahr. Der Calculator unten rechnet kassenspezifisch.
Bin ich an einen Tarifvertrag im Friseurhandwerk gebunden?
Es gibt aktuell KEINEN nationalen allgemeinverbindlichen Bundes-Tarifvertrag für das Friseurhandwerk. Allerdings: regionale AVE-Tarifverträge existieren — z. B. NRW seit 2026. Wer dort einen Salon betreibt, ist tarifgebunden. Außerhalb solcher regionaler AVE: Sie sind nur tarifgebunden, wenn Sie Mitglied im Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks sind UND ein passender Tarifvertrag besteht. Sonst gilt der gesetzliche Mindestlohn als Untergrenze.
Was passiert, wenn ich weniger zahle?
MiLoG §21: Bußgelder bis 500.000 EUR bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Mindestlohn-Verstoß (Nichtzahlung), niedrigere Beträge bei Dokumentations-Verstößen. Hinzu kommen Nachzahlung der Differenz an die Mitarbeitenden für bis zu drei Jahre, Anzeige durch den Zoll (FKS — Finanzkontrolle Schwarzarbeit), in schweren Fällen Verlust der Erlaubnis zur Beschäftigung von Ausländern. Friseur ist seit 30.12.2025 ausdrücklich in §2a SchwarzArbG aufgeführt — Kontrollen sind häufig.
Branchen-Tipp für Friseursalons
Friseur-spezifisch in Deutschland: Trinkgelder zählen nicht zum Mindestlohn — eine Mitarbeiter:in mit 13,90 EUR/h Grundlohn plus 3 EUR/h Trinkgeld kostet den Salon trotzdem die volle Mindestlohn-Berechnung. Auch Provisionen ersetzen den Mindestlohn nicht; sie kommen oben drauf. Wichtig für Friseurmeister:innen: bei mehreren Filialen gilt der Mindestlohn pro Standort — bei Standortwechsel oder Aushilfe-Einsatz in mehreren Salons sauber dokumentieren. Das Friseur- und Kosmetikgewerbe wurde mit Wirkung zum 30.12.2025 ausdrücklich in §2a SchwarzArbG aufgenommen — die Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit nach §17 MiLoG ist damit nochmal explizit verankert (Vorlage beim Zoll auf Verlangen).
Weitere Themen für Friseursalons
Quellen
- BMAS — 5. Mindestlohnverordnung (MiLoV5) geprüft am 9.5.2026
- Mindestlohngesetz §1 (gesetze-im-internet) geprüft am 9.5.2026
- MiLoG §17 — Aufzeichnungspflicht geprüft am 9.5.2026
- MiLoG §21 — Bußgeldvorschriften geprüft am 9.5.2026
- BBiG-Mindestvergütungsbekanntmachung 2026 geprüft am 9.5.2026
- BGW — Versicherung Friseurhandwerk geprüft am 9.5.2026
- SchwarzArbG §2a (sektorale Aufzeichnungspflicht) geprüft am 9.5.2026
- BMAS — Allgemeinverbindliche Tarifverträge geprüft am 9.5.2026
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