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StarReview

Stand: 9. Mai 2026 · Jährliche Aktualisierung

Restaurant eröffnen in Deutschland: Gewerbeanmeldung & Gaststättenkonzession 2026

Anders als das Friseurhandwerk ist die Gastronomie in Deutschland kein zulassungspflichtiges Handwerk — kein Meisterbrief erforderlich. Aber: einige Bundesländer haben eine Gaststättenkonzession nach altem GastG; andere haben sie abgeschafft oder durch eine reine Anzeige ersetzt. Kernanmeldungen: 1) Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt der Stadt/Gemeinde (~20–65 EUR); 2) Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt via ELSTER (innerhalb eines Monats); 3) Lebensmittelhygiene-Konzept HACCP nach EU-VO 852/2004 Art. 5; 4) IfSG §43-Belehrung beim Gesundheitsamt (Erstbelehrung) für alle Lebensmittel-Beschäftigten; 5) BGN-Mitgliedschaft (binnen einer Woche selbst aktiv); 6) bei Mitarbeitenden zusätzlich Sozialversicherungs-Anmeldungen. Bei Bedarf: Gaststättenkonzession (in Bundesländern mit Konzessionspflicht), Schank-Erlaubnis bei Alkoholausschank (auch hier bundeslandspezifisch), Baubewilligung bei Umbauten.

Recherchiert und geprüft von der StarReview-Redaktion am 9. Mai 2026. Primärquellen unten verlinkt.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Gaststättenkonzession?

Es kommt auf das Bundesland an, und die Lage hat sich seit der Föderalismusreform 2006 (Übergabe der Gesetzgebungs-Kompetenz auf die Länder) auseinanderentwickelt — und ändert sich weiter (z.B. hat Baden-Württemberg die Konzession zum 1.1.2026 abgeschafft). Einige Bundesländer haben heute eigene Landes-Gaststättengesetze mit teils Erlaubnis-/Konzessions-Pflicht; andere wenden auf den Alkoholausschank weiterhin das (übergegangene) Bundes-GastG an. Praktisch: vor Mietvertragsunterzeichnung beim Ordnungsamt Ihrer Stadt/Gemeinde aktuell klären, ob (a) eine Gewerbeanmeldung ausreicht, (b) eine Anzeige genügt, oder (c) eine Erlaubnis/Konzession beantragt werden muss. Häufige Voraussetzungen bei Konzession: Zuverlässigkeit (Polizei-Führungszeugnis), Lebensmittelhygiene-Schulung, ggf. Sachkundenachweis. Eine bundeseinheitliche Aussage zu welchem Bundesland was verlangt ist 2026 nicht möglich — Veränderungen passieren laufend.

Wie melde ich das Gastro-Gewerbe an?

Drei Schritte (in Bundesländern OHNE Konzessionspflicht): 1) Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt Ihrer Stadt/Gemeinde (Formular Gewerbeanzeige nach §14 GewO; persönlich oder online); Gebühr 20–65 EUR je nach Kommune. 2) Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt — innerhalb eines Monats nach Gewerbeanmeldung elektronisch über ELSTER. 3) Lebensmittelunternehmer-Registrierung beim Veterinär- und Lebensmittelamt der Stadt/des Landkreises (Formular Lebensmittelunternehmer-Registrierung nach LMHV). In Bundesländern MIT Konzessionspflicht zusätzlich: Antrag auf Gaststättenerlaubnis vor Eröffnung beim Ordnungsamt — Voraussetzungen: Polizei-Führungszeugnis, Lebensmittelhygiene-Schulung (typisch eintägig, 100–300 EUR), ggf. Sachkundenachweis. Mit allen Unterlagen: 2–6 Wochen bis Eröffnung, mit Konzession oft länger.

Was bedeutet HACCP für die Gastro-Eröffnung?

HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points) ist nach EU-VO 852/2004 Art. 5 für alle Lebensmittelbetriebe Pflicht — auch für Restaurants, Cafés, Bars und Hotellerie. Sie müssen ein schriftliches Eigenkontrollkonzept haben, das die kritischen Punkte (Wareneingang, Kühlung, Erhitzung, Lagerung, Reinigung) identifiziert und überwacht. Praktisch: für kleinere Betriebe können vereinfachte Konzepte (HACCP-Light auf Basis von Branchenleitfäden, z.B. DEHOGA-HACCP-Leitfaden) ausreichen. Schulung der Mitarbeitenden im HACCP-Konzept ist Pflicht. Die Lebensmittelaufsicht (Veterinär- und Lebensmittelamt) prüft im Rahmen regelmäßiger Kontrollen die Umsetzung — bei mangelhafter Umsetzung können Bußgelder, im schweren Fall Schließung folgen.

Was ist die IfSG §43-Belehrung?

Nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) müssen alle Personen, die in Lebensmittelunternehmen mit unverpackten Lebensmitteln umgehen (Köche, Servicekräfte mit Speisen-Kontakt, Spülkräfte usw.), vor Tätigkeitsbeginn eine Erstbelehrung beim Gesundheitsamt absolvieren. Inhalte: Tätigkeitsverbote bei bestimmten Krankheiten (Salmonellen, Hepatitis A/E, infektiöse Gastroenteritis), Hygienevorschriften, Meldepflichten. Erstbelehrung typisch eintägig, Gebühr 20–35 EUR. Zertifikat ist 3 Monate gültig (Beginn der Tätigkeit innerhalb dieser Zeit), danach gilt es unbegrenzt. Folge-Belehrungen: alle 2 Jahre durch den Arbeitgeber zu dokumentieren (formfrei, kein Behördentermin). Wichtig: ohne IfSG §43-Belehrung dürfen die betreffenden Personen NICHT arbeiten — Verstöße sind Ordnungswidrigkeit.

Bei welchen weiteren Stellen muss ich mich anmelden?

BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe) — Anmeldung als Pflicht des Unternehmens, binnen einer Woche nach Eröffnung selbst aktiv (NICHT auf automatische Weiterleitung vom Gewerbeamt vertrauen). IHK — Pflichtmitgliedschaft (Restaurants typisch in der IHK, nicht der HwK), Beitrag jährlich abhängig vom Gewerbeertrag (typisch 50–500 EUR). Sozialversicherungsträger bei eigener Selbständigkeit. Bei angestellten Mitarbeitenden zusätzlich: Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit, Anmeldung bei der jeweiligen Krankenkasse, bei der Minijob-Zentrale falls geringfügig Beschäftigte; bei kurzfristig Beschäftigten ebenfalls Meldung. GEMA-Anmeldung bei Musikbeschallung des Lokals (Hintergrundmusik, Live-Musik) — Pflicht, Tarife nach Lokalgröße und Nutzungsumfang.

Wann werde ich umsatzsteuerpflichtig?

In Deutschland gilt die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG): bis zu einem Vorjahresumsatz von 25.000 EUR (ab 2025 erhöht von 22.000 EUR) UND einem voraussichtlichen laufenden Jahresumsatz unter 100.000 EUR können Sie auf die Umsatzsteuer-Ausweisung verzichten. Ein typisches Restaurant überschreitet diese Schwelle innerhalb der ersten Wochen/Monate — die Kleinunternehmerregelung ist daher in der Gastronomie selten praxisrelevant. Mehrwertsteuer-Sätze in der Gastronomie ab 1.1.2026: **Speisen** in Restaurants/Catering werden mit dem **reduzierten Steuersatz 7%** besteuert (gesetzlich beschlossene Rückkehr zum reduzierten Satz; während 2024–2025 galt befristet wieder der Regelsteuersatz 19%, davor während der Corona-Sonderregelung 7%). **Getränke** (alkoholisch und nicht-alkoholisch) bleiben überwiegend bei 19% (mit engen Ausnahmen wie Trinkmilch). Take-away-Speisen: 7% reduzierter Satz. Im Anmeldebogen beim Finanzamt entscheiden Sie die MwSt-Regelung; aktuelle Sätze immer beim BMF/Bundesfinanzministerium prüfen.

Was muss ich beim Mietvertrag und den Räumlichkeiten beachten?

Gastro-spezifische Anforderungen: 1) Lüftungsanlage für die Küche (Geruchsabführung, Brandschutz — gewerbliche Lüftung ist Pflicht und teuer); 2) Wasseranschlüsse und Abflüsse für Spülküche, Toiletten (Geruchsverschluss), Reinigung; 3) Brandschutz nach Bauordnung des Bundeslandes (Fluchtwege, Rauchmelder, Feuerlöscher, ggf. Sprinkleranlage bei Größe); 4) Sanitäranlagen für Gäste und Personal (getrennt, je nach Größe Anzahl); 5) ggf. behindertengerechter Zugang (BauordnungsVorgaben). Vor Mietvertragsunterzeichnung: Bauaufsichts-konforme Nutzung als Restaurant prüfen, eventuelle Genehmigungspflichten bei Umbauten (Lüftung, Wasser/Abwasser, Brandschutz) bei der Bauaufsichtsbehörde klären; bei Pacht eines bestehenden Restaurants: Übertragbarkeit der Konzession (in Konzessions-Bundesländern) prüfen.

Branchen-Tipp für Restaurants & Cafés

Gastro-spezifisch in Deutschland: ob Sie eine Gaststättenkonzession brauchen, hängt vom Bundesland ab — die Föderalismusreform 2006 hat die Kompetenz auf die Länder übertragen, und seitdem haben sich die Regelungen auseinanderentwickelt; Veränderungen passieren laufend (z.B. Baden-Württemberg hat die Konzession zum 1.1.2026 abgeschafft). Vor Mietvertragsunterzeichnung beim Ordnungsamt der Stadt/Gemeinde die aktuelle Rechtslage in Ihrem konkreten Bundesland klären — pauschale Aussagen zur "Bundesländer-Liste" werden schnell veraltet. HACCP-Konzept und IfSG §43-Belehrung sind bundesweit Pflicht und zeitintensiv (HACCP-Konzept-Erstellung typisch 1–3 Tage; IfSG-Belehrung Termin-Vorlauf 1–4 Wochen) — frühzeitig planen. WICHTIG zur MWST: ab 1.1.2026 gilt für Speisen in der Gastronomie wieder der reduzierte Steuersatz 7% (während 2024–2025 galt befristet 19%) — Ihre Kassen-/Buchhaltungs-Software vor Eröffnung auf den korrekten Satz konfigurieren. GEMA wird oft vergessen: Hintergrundmusik im Lokal ist GEMA-pflichtig, Tarife nach Lokalgröße — im Eröffnungsmonat anmelden, sonst Bußgelder. Nach §43 IfSG kontrolliert das Gesundheitsamt regelmäßig, oft mit unangemeldeten Stichproben.

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Quellen

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