Stand: 9. Mai 2026 · Jährliche Aktualisierung
Lohnnebenkosten in der Gastronomie Deutschland 2026
Für deutsche Gastrobetriebe (Restaurants, Cafés, Bars, Hotellerie) fallen 2026 als Arbeitgeber rund 22–26% Sozialabgaben zusätzlich zum Bruttolohn an — die Spanne hängt entscheidend von der gewählten U1-Erstattungsstufe der Krankenkasse und der konkreten BGN-Beitragsklasse ab. Kernsatz ohne U1: ~22,7% (KV-AG 8,75% inkl. Zusatzbeitrag-Mittelwert 2,9%, RV 9,3%, AV 1,3%, PV 1,8%, BGN ~1,5–2%, Insolvenzgeld 0,15%). Mit TK U1 2026 (1,30/2,10/3,20% je nach Erstattungstarif) addiert sich bis ~3 Prozentpunkte. Berufsgenossenschaft: BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe), Gastro Gefahrklasse 2,94 in Gefahrtarifstelle 6, gültig ab 2025. Ein Vollzeit-Koch mit gesetzlichem Mindestlohn 13,90 EUR/h kostet den Betrieb real rund 2.950–3.050 EUR/Monat (je nach U1-Stufe).
Recherchiert und geprüft von der StarReview-Redaktion am 9. Mai 2026. Primärquellen unten verlinkt.
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Aufschlüsselung der Lohnnebenkosten
- Krankenversicherung (AG-Anteil) — 7.30% — Hälftiger Beitrag zur gesetzlichen KV (7,3% Grundbeitrag); zzgl. hälftiger Zusatzbeitrag (kassenabhängig, Bundesdurchschnitt ~1,4% AG-Anteil ~0,7%)
- Rentenversicherung (AG-Anteil) — 9.30% — Hälftiger Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (9,3% von 18,6%)
- Arbeitslosenversicherung (AG-Anteil) — 1.30% — Hälftiger Beitrag zur Bundesagentur für Arbeit (1,3% von 2,6%)
- Pflegeversicherung (AG-Anteil) — 1.80% — Hälftiger Beitrag (Sachsen abweichend); Kinderlosenzuschlag trifft nur AN
- Berufsgenossenschaft (BGW) — 1.20% — Friseure sind bei der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) versichert. Beitrag ist formelbasiert (Lohnsumme × Gefahrtarif × Beitragsfuß) — ~1,2% ist Schätzwert für Planung
- U1/U2/Insolvenzgeld-Umlagen — 1.30% — U1 (Krankheit) ~1,1%, U2 (Mutterschaft) ~0,2%, Insolvenzgeldumlage 0,15% (2026). Tatsächliche U1/U2-Sätze sind kassenabhängig
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Häufige Fragen
Was zählt zu den Lohnnebenkosten in einem deutschen Gastrobetrieb?
Arbeitgeberseitige Sozialabgaben, die zusätzlich zum Bruttolohn anfallen: hälftiger Krankenversicherungsbeitrag inkl. halbem Zusatzbeitrag, hälftiger Rentenversicherungsbeitrag, hälftiger Arbeitslosenversicherungsbeitrag, hälftiger Pflegeversicherungsbeitrag, BGN-Beitrag (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe — voll vom AG getragen, formelbasiert), Insolvenzgeldumlage (voll vom AG), U1- und U2-Umlagen (voll vom AG, Erstattung bei Krankheit/Mutterschaft). Nicht zu den AG-Lohnnebenkosten zählen die AN-Anteile derselben Sozialversicherungen — die werden vom Bruttolohn abgezogen und vom Betrieb ans System abgeführt, sind aber wirtschaftlich Teil der Bruttolohnkosten.
Wie viel Prozent Lohnnebenkosten muss ich 2026 einplanen?
Realistische Planungsspanne für deutsche Gastrobetriebe 2026: 22–26% on top zum Bruttolohn — mit signifikanter Streuung je nach U1-Stufe und BGN-Klasse. Kernsatz ohne U1: ca. 22,7% (KV-AG 8,75% inkl. Zusatzbeitrag-Mittelwert 2,9%, RV 9,3%, AV 1,3%, PV 1,8%, BGN ~1,5–2%, Insolvenzgeld 0,15%). Mit TK U1 (Tarif 50/70/80%-Erstattung): zusätzlich 1,30/2,10/3,20%, plus U2 0,44% — so liegt die Gesamtbelastung typisch bei 24–26%. Die genaue Höhe hängt ab von: der Krankenkasse Ihrer Mitarbeitenden (Zusatzbeitrag schwankt 0,9–3,5%, davon halber AG-Anteil), Ihrer BGN-Beitragsklasse (Gastronomie Gefahrklasse 2,94 × Lohnsumme × Beitragsfuß; Beitragsfuß wird jährlich von der BGN festgelegt), den U1/U2-Tarifstufen, dem Bundesland (Pflegeversicherung Sachsen abweichend). Wichtig: U1 ist nur für Arbeitgeber im gesetzlichen Kleinarbeitgeber-Bereich (typisch ≤30 Mitarbeitende) Pflicht — größere Betriebe sind U1-frei, was die LNK senkt.
Wie ist die Aufschlüsselung der einzelnen Sozialabgaben?
AG-Anteile 2026: Krankenversicherung 7,3% Grundbeitrag (paritätisch, AN ebenfalls 7,3%) + hälftiger Zusatzbeitrag (Bundesdurchschnitt 2026: 2,9%, davon AG 1,45%) — gesamt AG ca. 8,75%; Rentenversicherung 9,3% (paritätisch, gesamt 18,6%); Arbeitslosenversicherung 1,3% (paritätisch, gesamt 2,6%); Pflegeversicherung 1,8% (paritätisch, in Sachsen 1,3% AG + 2,3% AN; Kinderlosenzuschlag 0,6% nur AN); BGN-Beitrag formelbasiert (Lohnsumme × Gefahrklasse 2,94 × Beitragsfuß ÷ 1000 — Gastronomie/Gaststätten/Beherbergung in Gefahrtarifstelle 6 des aktuellen BGN-Gefahrtarifs ab 2025; voll vom AG); Insolvenzgeld-Umlage 0,15% (voll vom AG); U1-Umlage TK 2026 1,30%/2,10%/3,20% (Tarif-abhängig, voll vom AG, Erstattung bei AU); U2-Umlage TK 2026 0,44% (voll vom AG, Erstattung bei Mutterschaft).
Was kostet ein Koch mit Mindestlohn wirklich?
Beispielrechnung 2026: Koch mit gesetzlichem Mindestlohn 13,90 EUR/h × 40 Std/Woche × 4,33 Wochen = ca. 2.408 EUR Bruttolohn pro Monat. Mit Lohnnebenkosten ~22,5% (Kernsatz ohne U1, oder bei U1-freien Großbetrieben): 13,90 EUR × 1,225 ≈ 17,03 EUR/h echter Stundensatz; Vollzeit ca. 2.950 EUR/Monat AG-Gesamtkosten. Mit U1 2,10% (mittlere TK-Tarifstufe) und realistischem BGN-Beitrag: Multiplikator näher 1,247, also rund 17,33 EUR/h echter Stundensatz und ca. 3.005 EUR/Monat AG-Gesamtkosten. Auf das Jahr (12 Bruttogehälter, ohne Tarifzuschlag oder Sonderzahlung): rund 35.400–36.100 EUR Gesamtarbeitgeberkosten gegenüber 28.896 EUR Jahresbrutto — eine Differenz von rund 6.500–7.200 EUR/Jahr. Tarifgebundene Gastrobetriebe mit höherem NGG-Tariflohn zahlen entsprechend mehr.
Wo unterscheidet sich BGN von BGW?
BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe) ist zuständig für das Gastgewerbe — Restaurants, Cafés, Bars, Catering, Hotellerie, Lebensmittelbetriebe. BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) ist zuständig für Friseure und Gesundheitsbetriebe. Gefahrklassen 2026: BGN Gastronomie/Gaststätten/Beherbergung Gefahrklasse 2,94 in Gefahrtarifstelle 6; BGW Friseurhandwerk/Haarbearbeitung Gefahrklasse 3,63 in Gefahrtarifstelle 9 (6. BGW-Gefahrtarif). Numerisch ist die Friseur-Gefahrklasse höher, der tatsächliche Beitrag hängt aber zusätzlich vom Beitragsfuß der jeweiligen BG ab — direkt vergleichen ist daher nicht aussagekräftig. Was der konkrete BGN-Beitrag ist, ergibt sich aus der jährlichen Lohnsumme × 2,94 × Beitragsfuß (Beitragsfuß wird jährlich von der BG festgelegt).
Wo kann ich die Lohnnebenkosten optimieren?
Hebel sind begrenzt, aber existieren: Wahl der Krankenkasse für Ihre Mitarbeitenden — Zusatzbeiträge variieren von ca. 0,9% (günstige Kassen, vereinzelt) bis 3,5% (teure Kassen), davon trifft die Hälfte Sie als Arbeitgeber. Wahl der U1-Erstattungsstufe der Krankenkasse — höhere Umlage, höhere Erstattung im AU-Fall (bei vielen kurzen Krankheitstagen vorteilhaft). Bei Anmeldung neuer Mitarbeitender die Krankenkassen-Wahl nicht dem Zufall überlassen. Nicht optimierbar: Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung (Bundesgesetz), BGN-Beitrag (formelbasiert nach Gefahrklasse 2,94 für Gastronomie). Minijobs (Verdienstgrenze 2026: 603 EUR/Monat) haben pauschalierte Beiträge — vorteilhaft für sehr kurze Aushilfe, aber bei Mindestlohn nur ~43 Stunden/Monat möglich.
Was ist mit Saisonkräften im Gastgewerbe?
Kurzfristig Beschäftigte (Saisonkräfte, max. 70 Arbeitstage oder 3 Monate im Kalenderjahr) sind frei von KV-, RV-, AV- und PV-Beiträgen. Aber: BGN-Unfallversicherungsbeitrag fällt immer an, ebenso U1/U2-Umlagen (im Kleinarbeitgeber-Bereich) und die Insolvenzgeldumlage 0,15%. Voraussetzung für SV-Freiheit: die Beschäftigung darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden — d. h. die Person ist hauptsächlich Student:in, Hausfrau/-mann, Rentner:in, oder anderweitig hauptberuflich tätig; und das Monatsentgelt liegt nicht regelmäßig über 603 EUR (Minijob-Grenze 2026), sonst gilt die Beschäftigung als berufsmäßig. Pauschalsteuer 25% kann unter bestimmten Bedingungen statt individueller Lohnsteuer-Karte angewendet werden. Wichtig: bei Wiederholung über die Jahre wird die Beschäftigung leicht "berufsmäßig" und damit sozialversicherungspflichtig — saubere Dokumentation der Erwerbsstruktur jeder Person ist Pflicht.
Branchen-Tipp für Restaurants & Cafés
Gastro-spezifisch in Deutschland: die BGN-Gefahrklasse 2,94 in Gefahrtarifstelle 6 für Gaststätten/Beherbergung (gültig ab 2025) ist im Branchenvergleich überschaubar — das BGN-Tarifsystem ist anders strukturiert als das BGW (das den Friseur-Bereich abdeckt), die Gefahrklassen sind nicht direkt vergleichbar (verschiedene Beitragsfüße pro BG). Bei der Berechnung Ihres BGN-Beitrags konkret: jährliche Lohnsumme × 2,94 × Beitragsfuß ÷ 1000. Saisonkräfte und Aushilfen: kurzfristige Beschäftigung (max. 70 Tage / 3 Monate pro Kalenderjahr) ist frei von KV/RV/AV/PV — aber BGN-Unfallversicherung, U1/U2-Umlagen und Insolvenzgeldumlage (0,15%) fallen weiterhin an. Voraussetzung für SV-Freiheit: nicht-berufsmäßige Ausübung (Hauptberuf anderweitig) und Monatsentgelt nicht regelmäßig über 603 EUR. Auszubildende im Gastgewerbe (Koch/Köchin, Restaurantfachmann/-frau etc.) folgen den BBiG-Mindestvergütungen (724/854/977/1.014 EUR für 1.–4. Lehrjahr 2026); ab 325 EUR/Monat tragen AG und AN paritätisch volle SV (Geringverdiener-Sonderregelung gilt nur unter 325 EUR). Aufzeichnungspflicht §17 MiLoG ist im Gastgewerbe seit Langem Pflicht.
Weitere Themen für Restaurants & Cafés
Quellen
- TK — Beitragssätze Sozialversicherung 2026 geprüft am 9.5.2026
- TK — Pflegeversicherung Beiträge 2026 geprüft am 9.5.2026
- TK — U1/U2-Umlagen 2026 geprüft am 9.5.2026
- BMG — Beiträge zur Krankenversicherung 2026 geprüft am 9.5.2026
- BGN — Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (Gefahrtarife) geprüft am 9.5.2026
- BMAS — Geringfügige Beschäftigung (Minijob 2026) geprüft am 9.5.2026
- BMAS — Kurzfristige Beschäftigung (Saisonarbeit) geprüft am 9.5.2026
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