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StarReview

Stand: 10. Mai 2026 · Jährliche Aktualisierung

Mindestlohn in der Schweizer Hotellerie 2026

Für Hotels und Beherbergungsbetriebe in der Schweiz gilt der L-GAV des Gastgewerbes — gesamtschweizerisch allgemeinverbindlich erklärt (gültig bis 31.12.2027) und deckt Hotellerie und Restauration gemeinsam ab. Sechs Lohnklassen nach Qualifikation: von Ia (ohne Lehre) CHF 3’713/Monat bis IV (mit eidg. Berufsprüfung) CHF 5’293/Monat. Hotel-spezifische Funktionen wie Réception, Étage (Housekeeping), Concierge, F&B-Service folgen denselben Klassen — entscheidend ist die Qualifikation, nicht die Funktion. Auszahlung 13× pro Jahr, wöchentliche Normalarbeitszeit 42 Stunden (43,5h Saisonbetriebe, 45h Kleinbetriebe). In 5 Kantonen (GE, NE, JU, TI, BS) können kantonale Mindestlöhne den L-GAV-Wert übersteigen — der höhere Wert gilt.

Recherchiert und geprüft von der StarReview-Redaktion am 10. Mai 2026. Primärquellen unten verlinkt.

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Bruttolohn pro Monat
Lohnnebenkosten (18%)
Gesamtkosten pro Monat
Effektiver Stundensatz inkl. aller Kosten
Aufschlüsselung der Lohnnebenkosten
  • AHV/IV/EO (AG-Anteil) — 5.30% — Bundessozialversicherungen 2026 — paritätisch geteilt (5,3% AG + 5,3% AN)
  • ALV (AG-Anteil) — 1.10% — Arbeitslosenversicherung 1,1% AG bis CHF 148’200 Jahreslohn (Plafond 2026)
  • Familienzulagen (FAK) — 2.20% — Kantonal stark variabel — typisch 1,2–3%, voll vom Arbeitgeber getragen. Eigenen Kanton bei der Ausgleichskasse prüfen
  • Berufsunfallversicherung (UVG-BU) — 1.20% — Branchen- und betriebsabhängig (Risikoklasse) — Coiffeur typisch 0,5–1,5%, Gastro 1,5–2%
  • BVG-Vorsorge (Sparbeitrag AG-Anteil) — 7.00% — 2. Säule — Eintrittsschwelle 2026 CHF 22’680/Jahr. Sparsätze altersgestaffelt (7%/10%/15%/18%); AG-Anteil mind. gleich AN-Anteil
  • Verwaltungskosten / KTG — 1.20% — Krankentaggeldversicherung (KTG, oft betrieblich) und Verwaltungskosten der Vorsorgestiftungen — sehr variabel

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Häufige Fragen

Welcher Mindestlohn gilt 2026 in der Schweizer Hotellerie?

Der L-GAV des Gastgewerbes (gesamtschweizerisch allgemeinverbindlich erklärt, gültig bis 31.12.2027) gilt für Restaurants, Cafés, Bars UND Hotels — Hotellerie und Restauration werden im selben Vertrag geregelt. Die 6 Lohnklassen nach Art. 10 (Stand 1.1.2026, in CHF/Monat): Klasse Ia (ohne Lehre) 3’713, Ib (nach Progresso-Kurs) 3’943, II (mit EBA-Berufsattest) 4’070, IIIa (mit EFZ) 4’528, IIIb (EFZ + Berufsbildnerausweis) 4’635, IV (mit eidg. Berufsprüfung) 5’293. Auszahlung 13× pro Jahr. In 5 Kantonen (GE 24,59 / NE 21,35 / JU 21,40 / TI 20,00 / BS 22,20 CHF/h) können kantonale Mindestlöhne den L-GAV-Wert übersteigen — der höhere Wert ist verbindlich.

Welche Hotel-Funktionen fallen in welche L-GAV-Klasse?

Der L-GAV ist NICHT funktionsspezifisch, sondern qualifikationsspezifisch. Eine Mitarbeitende an der Réception ohne Berufsausbildung fällt in Klasse Ia, mit EFZ Fachfrau Hotellerie-Hauswirtschaft (oder Hotel-Kommunikationsfachfrau EFZ) in Klasse IIIa, mit eidg. Berufsprüfung Hotelière oder Concierge in Klasse IV. Étage/Housekeeping ohne Lehre = Ia, Praktiker/in Hotellerie-Hauswirtschaft EBA = II. Köche/Köchinnen mit EFZ folgen Klasse IIIa, Küchenchef/Sous-Chef typisch IIIb oder IV bei Berufsprüfung. Funktionsspezifische Lohnerhöhungen über den GAV-Mindestlohn hinaus sind frei verhandelbar — Réceptions-Schichten mit Sprachkenntnissen, F&B-Manager:innen, Direktion liegen marktüblich deutlich über den GAV-Klassen.

Was zahle ich Lernenden in der Hotellerie?

Der L-GAV des Gastgewerbes schließt Lernende mit anerkanntem Lehrvertrag explizit von seinem persönlichen Geltungsbereich aus (Art. 2). Lehrlöhne richten sich nach Lehrvertrag, kantonaler Empfehlung und der Branchen-OdA. Die nationale OdA für die Hotel- und Gastrobranche ist Hotel & Gastro formation Schweiz, getragen von HotellerieSuisse, GastroSuisse und Hotel & Gastro Union (HGU als Arbeitnehmer-Berufsverband). Aktuelle Hotel-Lehrberufe (EFZ/EBA): Fachfrau/Fachmann Hotellerie-Hauswirtschaft EFZ (3-jährig — ersetzt das frühere Hotelfachmann/-frau EFZ), Praktiker/in Hotellerie-Hauswirtschaft EBA (2-jährig), Hotel-Kommunikationsfachfrau/-mann EFZ, Restaurantfachfrau/-mann EFZ, Koch/Köchin EFZ. Konkrete Lehrlöhne dem aktuellen Lehrvertragsmuster der Hotel & Gastro formation Schweiz entnehmen.

Welche Lohnnebenkosten kommen für den Hotelier dazu?

Arbeitgeberseitige Sozialversicherungen 2026 für einen Schweizer Hotelbetrieb liegen typisch bei rund 18–22% on top: AHV/IV/EO 5,3%, ALV 1,1% (bis CHF 148’200 Jahreslohn), Familienzulagen 1,0–2,97% (kantonal stark variabel), Berufsunfallversicherung UVG-BU branchenspezifisch (Hotellerie typisch tiefer als reine Küchenbetriebe, da Réception und Housekeeping geringere Verletzungsraten haben — konkrete Prämie aus der Police), BVG ab Eintrittsschwelle CHF 22’680 (Sparbeitrag altersgestaffelt 7%/10%/15%/18%; AG-Anteil mind. gleich AN-Anteil), KTG/Verwaltungskosten variabel. GastroSocial ist die Branchen-Ausgleichskasse für Hotels und Restaurants.

Was kostet eine Hotelfachkraft wirklich pro Stunde?

Beispiel: Klasse IIIa (mit EFZ Fachfrau Hotellerie-Hauswirtschaft) CHF 4’528/Monat × 13 Monatslöhne ÷ (52 Wochen × 42 Std/Woche) = rund CHF 26,95/h Bruttostundenlohn. Mit Arbeitgeber-Sozialversicherungen ~18–20% on top liegt der echte Stundensatz bei ca. CHF 32,00–32,50/h. Klasse Ia (ohne Lehre, z.B. Aushilfe Étage) CHF 3’713/Monat × 13 ÷ (52 × 42) = rund CHF 22,10/h brutto, real ca. CHF 26,00–26,50/h mit Lohnnebenkosten. Bei Stundenlohn-Anstellung muss der Anteil 13. Monatslohn (8,33%) plus Ferienzuschlag (8,33% bei 4 Wochen, 10,64% bei 5 Wochen) separat ausgewiesen werden. Den Calculator unten verwenden für Ihre konkrete Konstellation.

Bin ich als Hotelier an den L-GAV gebunden?

Ja, wenn Ihr Hotel in den Geltungsbereich fällt — und das ist seit 1.1.2026 gesamtschweizerisch erklärt. Der L-GAV gilt für Beherbergungsbetriebe (Hotels, Aparthotels, Pensionen, Gasthäuser mit Übernachtung) unabhängig von Verbandsmitgliedschaft. Ausnahmen sind eng definiert in Art. 2 L-GAV (z.B. Personalrestaurants, gewisse Kantinen, leitende Funktionen, Familienbetriebe ohne familienfremde Arbeitnehmende). B&B mit kleinem Volumen unter Beizug von Familienangehörigen können je nach Konstellation außerhalb des Geltungsbereichs liegen — im Zweifel direkt im aktuellen L-GAV-Geltungsbereich-Artikel prüfen.

Was passiert, wenn ich weniger als den L-GAV-Mindestlohn zahle?

Konventionalstrafen durch die paritätische Vollzugskommission L-GAV, Nachzahlung der Lohndifferenz an die Mitarbeitenden (rückwirkend bis zu 5 Jahren je nach Kanton), Kontrollkostenpauschalen. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen. Die paritätische Kommission führt regelmäßig Lohn- und Arbeitszeit-Kontrollen in Hotelbetrieben durch — Saisonbetriebe und Betriebe mit hoher Aushilfen-Quote stehen besonders im Fokus.

Branchen-Tipp für Hotels

Hotel-spezifisch in der Schweiz: Saisonbetriebe (Berghotels, Skihotels, Sommerresorts in Tessin/Wallis/Graubünden) können mit dem L-GAV-Saison-Modus arbeiten — 43,5h Wochenarbeitszeit statt 42h, mit höherer Jahresarbeitsstunden-Verteilung. Dies erfordert die saisonale Anmeldung als Saisonbetrieb. Trinkgelder zählen wie in der Restauration nicht zum Mindestlohn — Réception- oder F&B-Mitarbeitende mit Trinkgeld bekommen trotzdem den vollen GAV-Lohn. Mehrarbeit bei Anlässen (Hochzeiten, Bankette, Konferenzen) folgt den L-GAV-Überstundenregelungen (Art. 15) — Vergütung mit 25% Zuschlag oder Kompensation in Freizeit. Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit (typisch im Réception-/Service-Schichtbetrieb): separate Zuschlagsregelungen im L-GAV. Wichtig: Direktionsmitglieder können vom L-GAV ausgenommen sein (Art. 2 — leitende Funktionen) — die Abgrenzung "leitend" ist eng auszulegen, ein Front-Office-Manager fällt typisch noch in den L-GAV.

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Quellen

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