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StarReview

Stand: 10. Mai 2026 · Jährliche Aktualisierung

Hotel eröffnen in Deutschland: Gewerbeanmeldung, Konzession & Pflichten 2026

Eröffnung eines deutschen Hotels erfordert mehrere parallele Anmeldungen — Gaststättenrecht ist landesspezifisch geregelt: Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt nach GewO §14 (Bearbeitungsgebühr typisch EUR 20–60), gastgewerbliche Erlaubnis/Konzession wenn Alkohol ausgeschenkt wird — abhängig vom Bundesland: einige Länder folgen weiter dem Bundes-GastG mit Erlaubnispflicht (z.B. Bayern, Berlin, NRW, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern), andere haben eigene Landesgaststättengesetze mit ANZEIGE statt Erlaubnis (Niedersachsen seit 2012, Hessen, Sachsen; Baden-Württemberg seit 1.1.2026 — exakter Status für jeden Standort beim örtlichen Ordnungs-/Gewerbeamt klären), IfSG §43-Erstbelehrung beim Gesundheitsamt für lebensmittelnahe Mitarbeitende (Frühstück, Restaurant, Bar), HACCP-Eigenkontrolle nach EU-Verordnung 852/2004 Art. 5 ab erstem Lebensmittel-Kontakt, BGN-Anmeldung binnen 1 Woche nach Eröffnung (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe — Tarifstelle 6 für Beherbergung), bauordnungsrechtliche Beherbergungsstättenverordnung (BeVO) der Länder mit Brandschutzauflagen, Beherbergungsstatistik beim Statistischen Landesamt für Hotels die mindestens 10 Gäste gleichzeitig vorübergehend beherbergen können, GEMA-Anmeldung wenn Musik im öffentlichen Bereich, Beherbergungssteuer/Bettensteuer stadt-spezifisch — die konkrete Höhe und Befreiungsregeln (etwa für Geschäftsreisende) variieren stark zwischen Städten und ändern sich häufig; aktuelle Tarifordnung der eigenen Stadt direkt prüfen.

Recherchiert und geprüft von der StarReview-Redaktion am 10. Mai 2026. Primärquellen unten verlinkt.

Häufige Fragen

Welche Bewilligungen und Anmeldungen brauche ich für ein Hotel in Deutschland?

Pflicht-Schritte für jede Hotel-Eröffnung: 1) Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt nach GewO §14 mit Personalausweis, Mietvertrag/Eigentumsnachweis, ggf. Handelsregisterauszug bei Kapitalgesellschaft. Gebühr typisch EUR 20–60. 2) Steuerliche Erfassung beim Finanzamt — automatisch über das Gewerbeamt weitergeleitet, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit Umsatzschätzung. USt-IdNr. beantragen wenn EU-Geschäft. 3) Konzession nach GastG §2 wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden (Hotel-Bar, Restaurant) — LANDESRECHT, Status pro Bundesland prüfen. 4) IfSG §43-Belehrung beim Gesundheitsamt für lebensmittelnahe Mitarbeitende vor Tätigkeitsaufnahme — höchstens 3 Monate alt bei Beginn, danach AG-Folgebelehrungen alle 2 Jahre. 5) HACCP-Eigenkontrollkonzept nach EU-VO 852/2004 Art. 5 — eigene Verantwortung, Lebensmittelüberwachung kontrolliert. 6) BGN-Anmeldung binnen 1 Woche. 7) Sozialversicherungs-Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit ab erstem Mitarbeitenden. 8) IHK-Pflichtmitgliedschaft (in der Regel automatisch über die Gewerbeanmeldung). 9) Bauordnungsrechtliche Genehmigung wenn Umnutzung/Umbau — Brandschutz nach landesspezifischer BeVO besonders streng.

Brauche ich eine Konzession nach Gaststättengesetz?

Hängt davon ab WAS das Hotel anbietet UND in welchem Bundesland: 1) Reines Beherbergungs-Hotel ohne öffentlichen Alkoholausschank: keine GastG-Erlaubnis nötig — Gewerbeanmeldung reicht. 2) Hotel mit Restaurant, Bar, Lobby-Bar mit Alkoholausschank: Gaststättenrecht ist landesspezifisch geregelt. Stand 2026: Baden-Württemberg hat zum 1.1.2026 abgeschafft (neues LGastG, Anzeige statt Erlaubnis); Niedersachsen seit 2012 Anzeigeverfahren; Hessen und Sachsen ebenfalls Anzeigeverfahren statt Erlaubnis; Bayern, Berlin, NRW, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern folgen weiter dem Bundes-GastG mit grundsätzlicher Erlaubnispflicht für Alkoholausschank. 3) Mini-Bar im Hotelzimmer: in den meisten Bundesländern KEINE Erlaubnis nötig (kein "Schankgewerbe" im Sinne des GastG). Praktischer Schritt: bei der zuständigen Gewerbebehörde (Stadt/Landkreis) telefonisch klären — die Auskunft ist meist kostenlos und definitiv. Die jeweilige Landeswebsite (Wirtschaftsministerium oder Regierungspräsidium) hat aktuelle Regelungen.

Was ist die IfSG §43-Belehrung und wer braucht sie im Hotel?

Erstbelehrung nach Infektionsschutzgesetz §43 Abs. 1 ist Pflicht für ALLE Personen, die mit Lebensmitteln direkt in Kontakt kommen ODER mit Bedarfsgegenständen für Lebensmittelkontakt arbeiten. Im Hotel betrifft das: Küchenpersonal (alle), Frühstücks-Service, Restaurant-Service, Bar-Personal, Housekeeping (wenn sie Mini-Bar nachfüllen oder mit Lebensmitteln in Berührung kommen), Frühstücks-Aushilfen. NICHT betrifft: Réception (kein Lebensmittelkontakt), Hausmeister, Buchhaltung. Die Erstbelehrung erfolgt beim Gesundheitsamt — kostenpflichtig (typisch EUR 20–30), Ausweisdokument mitbringen, Belehrungsbescheinigung max. 3 Monate alt bei erstmaliger Tätigkeitsaufnahme. Danach: AG-Pflicht zur Folgebelehrung BEI Tätigkeitsaufnahme UND alle 2 Jahre — kann der AG selbst dokumentieren. Bei Verstoß: Bußgeld nach §73 IfSG, im wiederholten Fall Tätigkeitsverbot.

Welche HACCP-Pflichten gelten für ein Hotel mit Frühstück/Restaurant?

EU-Verordnung 852/2004 Art. 5 verpflichtet jeden Lebensmittelunternehmer (außer in der Primärproduktion) zur Implementierung eines HACCP-basierten Eigenkontrollkonzepts. Hotel-typische HACCP-Punkte: Wareneingangskontrolle (Temperatur, Verpackung, MHD), Lagerung (Trennung roh/gegart, Kühlkette, FIFO), Zubereitung (Temperaturmanagement bei Frühstücksbüfett, Erhitzungsgrade), Ausgabe (Heißhaltung, Kühlhaltung, Hygiene am Buffet — besonders wichtig bei Frühstücksbüfetts mit längerer Standzeit), Reinigung und Desinfektion (Plan, Frequenz, Mittel), Schulung der Mitarbeitenden (jährlich dokumentiert), Schädlingsbekämpfung (Vertrag mit zertifiziertem Dienstleister), Trinkwasserhygiene (insbesondere bei Pool/Sauna-Hotels). Lebensmittelüberwachungsbehörde kontrolliert risikobasiert (Hotel-Frühstücksbetriebe gelten als Mittelrisiko, Hotels mit Kaltbüfett oder Selbstbedienung höher). Bei groben HACCP-Mängeln: Bußgelder, Schließungsanordnung, Veröffentlichung auf Smiley-Listen oder Lebensmittelwarnsystem.

Was ist die Beherbergungssteuer und wie funktioniert sie?

Beherbergungssteuer (auch Bettensteuer, City Tax, Hotelsteuer, Übernachtungssteuer) ist eine STÄDTISCHE Abgabe, nicht bundesweit harmonisiert — jede einzelne Stadt entscheidet, ob sie eine erhebt und in welcher Höhe; einzelne Städte ändern ihre Tarifordnung jährlich oder wechseln zwischen prozentualen und pauschalen Beträgen. Stand 2026: Berlin 7,5% pauschal vom Übernachtungspreis; Hamburg gestaffelte Pauschalbeträge (höhere Beträge bei höheren Übernachtungspreisen); München, Köln, Bremen, Leipzig je 5%; Dresden ca. 6%; Frankfurt am Main mit Tourismusbeitrag in pauschaler EUR-Höhe pro Übernachtung; Hannover ab 2026 mit gestaffelten EUR-Beträgen statt Prozentsatz; Düsseldorf eigene Regelung; Stuttgart aktuell keine; viele kleinere Städte ebenfalls keine. Befreiungen für Geschäftsreisende werden seit der Karlsruher Rechtsprechung uneinheitlich gehandhabt — einige Städte besteuern inzwischen auch beruflich veranlasste Übernachtungen voll. KONKRETE Tarifordnung und aktuelle Befreiungsregeln IMMER bei der Stadtkasse/Stadtsteueramt der Hotel-Standort-Stadt prüfen — die Liste oben ist nur Orientierung und ändert sich häufig. Erhebung: Hotel zieht den Betrag beim Gast ein, führt ihn periodisch (monatlich/quartalsweise) an die Stadt ab, mit Erklärung der Übernachtungen und Befreiungen. Aufzeichnungspflicht typisch 5 Jahre.

Was kostet die Eröffnung typisch und wie lange dauert sie?

Reine Behörden-Gebühren ohne Bauumbauten und Equipment: Gewerbeanmeldung EUR 20–60 (kommunal); GastG-Erlaubnis (wo anwendbar) typisch EUR 100–500 inkl. Zuverlässigkeitsprüfung; IfSG-Erstbelehrungen EUR 20–30 pro Mitarbeitenden (lokal unterschiedlich); BGN-Anmeldung kostenfrei (Beitrag erst ab Abrechnungszeitraum); Handelsregister-Eintrag bei Kapitalgesellschaft EUR 100–250; Notar-Beurkundung GmbH-Gründung mit Musterprotokoll typisch EUR 300–500, individueller Vertrag eher EUR 500–1.200+ je nach Stammkapital und Umfang; IHK-Pflichtbeitrag jährlich abhängig vom Gewerbeertrag (Existenzgründer-Befreiung gilt nur für natürliche Personen ohne HR-Eintrag mit Gewerbeertrag unter EUR 25.000 — Hotel-GmbHs sind typisch nicht begünstigt). Zeitlicher Ablauf (Erfahrungswerte, nicht gesetzlich fixiert): Gewerbeanmeldung 1 Tag, GastG-Erlaubnis 4–8 Wochen (Zuverlässigkeitsprüfung, Sachkundenachweis); IfSG-Erstbelehrungen 1–2 Wochen Terminvereinbarung; BGN-Anmeldung 1 Woche; Bauordnung/Brandschutz 4–16 Wochen je nach Umfang. Realistische Gesamtdauer als Erfahrungswert: 3–6 Monate für Stadt-Boutique-Hotel ohne Umbau, 9–18 Monate für ein Bestandsobjekt mit größerem Umbau — die tatsächliche Dauer hängt stark von Bauumfang, Brandschutz, Denkmalschutz und der lokalen Behördenauslastung ab.

Welche IHK-Mitgliedschaft und Statistiken sind Pflicht?

IHK-Pflichtmitgliedschaft: alle Hotels in Deutschland sind kraft Gesetzes Mitglied der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK-Gesetz §2). Anmeldung erfolgt automatisch über das Gewerbeamt. IHK-Beitrag jährlich, abhängig vom Gewerbeertrag — Mindestbeitrag EUR 30–60, bei höheren Erträgen prozentual gestaffelt. Beherbergungsstatistik: Bundesgesetz BStatG plus Beherbergungsstatistikgesetz verpflichtet Beherbergungsbetriebe ab 10 Schlafgelegenheiten zur monatlichen Meldung der Übernachtungszahlen, Ankünfte und Gäste-Herkunftsländer beim Statistischen Landesamt. Verfahren erfolgt typisch online (IDEV-Portal). Verstöße können mit Bußgeldern bis EUR 5.000 geahndet werden. Hotels unter der 10-Betten-Schwelle sind oft befreit. DEHOGA-Mitgliedschaft (Hotel- und Gaststättenverband) ist FREIWILLIG, bietet aber Tarifrechtsberatung, Branchenmusterverträge, Versicherungs-Rahmenverträge und Lobbyvertretung — typischer Jahresbeitrag wenige Hundert bis wenige Tausend EUR je nach Betriebsgröße.

Branchen-Tipp für Hotels

Hotel-spezifisch in Deutschland: die größte versteckte Kostenfalle bei der Eröffnung ist NICHT die Bewilligung, sondern der Brandschutz nach landesspezifischer Beherbergungsstättenverordnung (BeVO). Bestandsumbauten (Umnutzung von Wohngebäuden, alten Pensionen, gewerblichen Objekten zu Hotels) müssen oft auf aktuelle BeVO-Standards nachgerüstet werden — Brandmeldeanlagen, Sprinkler, T30/T90-Türen, Fluchtweg-Ertüchtigung. Die Kosten können bei einem 30-Zimmer-Boutique-Hotel schnell EUR 200.000–500.000 erreichen. Frühphasen-Konsultation eines Brandschutz-Sachverständigen vor dem Mietvertrag/Kauf ist Pflicht. Die zweite Falle: Beherbergungssteuer — die Tarifordnungen ändern sich häufig und Befreiungen für Geschäftsreisende werden seit der Karlsruher Rechtsprechung uneinheitlich gehandhabt; Hotels mit gemischter Geschäfts-/Privat-Klientel müssen die Befreiungsdokumentation sauber führen UND regelmäßig die aktuelle städtische Tarifordnung prüfen, sonst kann die Stadt die volle Steuer rückwirkend erheben. Praktischer Tipp: vor der Gewerbeanmeldung mit dem örtlichen DEHOGA-Landesverband sprechen — die Verbände haben praktische Eröffnungs-Checklisten und kennen die regionalen Eigenheiten (welche Stadt verlangt Beherbergungssteuer, welcher Erlaubnis- vs. Anzeige-Status im Bundesland gilt, welcher TÜV-Sachverständige für Brandschutz akzeptiert wird). Für kleine Beherbergungsbetriebe unter der 10-Gäste-Schwelle: keine Beherbergungsstatistik-Pflicht — aber GEMA-Pauschale, IHK-Beitrag, BGN-Mitgliedschaft bleiben gleich.

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Quellen

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