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StarReview

Stand: 10. Mai 2026 · Jährliche Aktualisierung

Mindestlohn in der Schweizer Kfz-Werkstatt 2026

Für Kfz-Werkstätten und Garagen in der Schweiz gibt es keinen NATIONAL allgemeinverbindlich erklärten GAV — anders als im Coiffeur- oder Gastgewerbe. Auf REGIONALER Ebene existieren einzelne AVE-erklärte Autogewerbe-GAVs (z.B. Autogewerbe Jura/Jura bernois, Autogewerbe Ostschweiz). AGVS-Sektionen sind regional teils Sozialpartner in GAVs/Lohnvereinbarungen mit den Gewerkschaften Unia und Syna. Praktische Lohnuntergrenze: in 5 Kantonen gelten kantonale Mindestlöhne (GE 24,59 / NE 21,35 / JU 21,40 / BS 22,20 CHF/h; TI sektoral 20,00–20,50 CHF/h je nach NOGA-Sektor) — der höhere Wert von kantonalem Mindestlohn oder GAV-Tarif ist verbindlich. In Kantonen ohne kantonalen Mindestlohn und ohne anwendbaren GAV ist der Markt-Tariflohn der jeweiligen AGVS-Sektion die Referenz — typisch zwischen CHF 4.500–5.500/Monat (grobe Marktorientierung, keine offizielle Spanne) für ausgelernte Automobil-Mechatroniker:innen mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ). Lehrlinge folgen dem Lehrvertragsmuster der OdA AGVS (Branchen-Berufsbildungsorganisation). Standard-Wochenarbeitszeit 41–42h je nach Sektion. Arbeitgeber-Lohnnebenkosten typisch 14–18% on top als Planungsspanne (kein offizieller Branchen-Wert).

Recherchiert und geprüft von der StarReview-Redaktion am 10. Mai 2026. Primärquellen unten verlinkt.

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Bruttolohn pro Monat
Lohnnebenkosten (18%)
Gesamtkosten pro Monat
Effektiver Stundensatz inkl. aller Kosten
Aufschlüsselung der Lohnnebenkosten
  • AHV/IV/EO (AG-Anteil) — 5.30% — Bundessozialversicherungen 2026 — paritätisch geteilt (5,3% AG + 5,3% AN)
  • ALV (AG-Anteil) — 1.10% — Arbeitslosenversicherung 1,1% AG bis CHF 148’200 Jahreslohn (Plafond 2026)
  • Familienzulagen (FAK) — 2.20% — Kantonal stark variabel — typisch 1,2–3%, voll vom Arbeitgeber getragen. Eigenen Kanton bei der Ausgleichskasse prüfen
  • Berufsunfallversicherung (UVG-BU) — 1.20% — Branchen- und betriebsabhängig (Risikoklasse) — Coiffeur typisch 0,5–1,5%, Gastro 1,5–2%
  • BVG-Vorsorge (Sparbeitrag AG-Anteil) — 7.00% — 2. Säule — Eintrittsschwelle 2026 CHF 22’680/Jahr. Sparsätze altersgestaffelt (7%/10%/15%/18%); AG-Anteil mind. gleich AN-Anteil
  • Verwaltungskosten / KTG — 1.20% — Krankentaggeldversicherung (KTG, oft betrieblich) und Verwaltungskosten der Vorsorgestiftungen — sehr variabel

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Häufige Fragen

Welcher Mindestlohn gilt 2026 in der Schweizer Kfz-Werkstatt?

Es gibt KEINEN national allgemeinverbindlich erklärten GAV für das Kfz-Gewerbe in der Schweiz. Auf REGIONALER Ebene existieren einzelne AVE-erklärte Autogewerbe-GAVs (z.B. Autogewerbe Jura/Jura bernois, Autogewerbe Ostschweiz) — der AVE-Status variiert je Region und wechselt im Zeitverlauf. AGVS-Sektionen sind regional teils Sozialpartner in GAVs/Lohnvereinbarungen mit Unia und Syna. Praktische Lohnuntergrenze für Schweizer Kfz-Werkstätten 2026: in 5 Kantonen (GE 24,59 / NE 21,35 / JU 21,40 / BS 22,20 CHF/h; TI sektoral 20,00–20,50 nach NOGA-Sektor) gelten kantonale Mindestlöhne UNABHÄNGIG vom Tarifvertrag — der höhere Wert ist verbindlich. In den übrigen Kantonen ohne anwendbaren GAV orientiert sich der Markt am AGVS-Sektions-Tarif oder am freien Marktlohn (grobe Marktbeobachtung CHF 4.500–5.500/Monat brutto für gelernte Automobil-Mechatroniker:innen EFZ; das ist kein offizielles Tarifband). Aktuelle regionale GAV-Status auf gav-service.ch oder direkt bei der zuständigen AGVS-Sektion prüfen.

Welche Lehrberufe gibt es im Schweizer Kfz-Gewerbe?

Drei eidgenössisch anerkannte berufliche Grundbildungen: 1) Automobil-Mechatroniker:in EFZ (4-jährige Lehre, höchste Qualifikation — Diagnose, Reparatur und Wartung an Personen-, Nutzfahrzeugen oder Landmaschinen, je nach Fachrichtung), 2) Automobil-Fachmann:frau EFZ (3-jährig, Service-/Wartungsorientierung), 3) Automobil-Assistent:in EBA (2-jährig, einfache Service-Tätigkeiten). Die OdA AGVS (Branchen-Berufsbildungsorganisation des Auto Gewerbe Verbands Schweiz) ist verantwortlich für Berufsbildungspläne, Lehrvertragsmuster und Lehrlingsempfehlungen. Konkrete Lehrlöhne dem aktuellen Lehrvertragsmuster der OdA AGVS entnehmen — typisch gestaffelt nach Lehrjahr.

Welche Lohnnebenkosten kommen für den KFZ-Werkstatt-Arbeitgeber dazu?

Arbeitgeberseitige Sozialversicherungen 2026 für eine Schweizer Kfz-Werkstatt liegen typisch bei rund 14–18% on top (Planungsspanne, je nach Kanton/Alter/Versicherer): AHV/IV/EO 5,30%, ALV 1,10% (bis CHF 148.200 Jahreslohn), Familienzulagen FAK ca. 1,025–2,75% AG-Anteil je nach Kanton (BSV-Tabelle 2026; Wallis-Sondersystem mit AG 2,50% + AN 0,13%), Berufsunfallversicherung UVG-BU branchen- und betriebsspezifisch — Kfz-Werkstätten haben moderate Risiko-Einstufung (Schnitt-, Quetsch-, Hebeunfälle, Lösungsmittel-/Lackierwerkstatt mit höherem Risiko), Suva ist meist zuständig. UVG-NBU wird gesetzlich dem AN belastet. BVG-Sparbeitrag ab Eintrittsschwelle CHF 22.680 (altersgestaffelt 7%/10%/15%/18% — AG-Anteil mind. gleich AN-Anteil), KTG/Verwaltungskosten variabel. Der Calculator unten berechnet die konkrete Konstellation.

Was kostet ein Automobil-Mechatroniker EFZ wirklich pro Stunde?

Beispielrechnung 2026: ausgelernte Automobil-Mechatroniker:in EFZ mit AGVS-Sektions-Tarif CHF 5.000/Monat × 13 Monatslöhne = CHF 65.000 Jahresbrutto. Konservative Planungsannahme 16% Lohnnebenkosten = rund CHF 10.400 zusätzliche AG-Kosten = ca. CHF 75.400 Gesamtjahreskosten. Pro Monat (12 normale + 13.) liegt die reale Arbeitgeberlast bei ca. CHF 5.800. Bei 41h-Woche entspricht das effektiv ca. CHF 32,70/h. Bei höheren BVG-Sätzen (ältere Mitarbeitende) oder teurerer FAK eher 18–20% LNK = CHF 5.900–6.000/Monat. Der konkrete Stundensatz hängt stark von der AGVS-Sektions-Tarifempfehlung und dem regionalen Marktlohn ab — eine Werkstatt in ZH zahlt oft anders als eine im Tessin.

Bin ich an einen GAV gebunden?

Hängt davon ab WO Sie betreiben und WELCHEM Verband Sie angehören: 1) Allgemeinverbindlich erklärter GAV: einzelne kantonale GAV-Sektionen sind durch den Kanton AVE-erklärt (z.B. einzelne welsche Kantone für gewisse Sektor-Klassen). Wenn ja, gilt der GAV automatisch für alle Werkstätten im Geltungsbereich, unabhängig von Verbandsmitgliedschaft. 2) Mitgliedsbindung: AGVS-Mitgliedschaft bindet Sie an den AGVS-Sektions-Tarif, auch wenn nicht AVE-erklärt. 3) Freier Markt: in Kantonen ohne AVE und ohne Verbandsmitgliedschaft gelten Mindestlohn-Vorschriften (kantonal wo zutreffend) plus der freie Markt. Aktuellen Status auf gav-service.ch oder beim Kanton/AGVS-Sektion prüfen. Praktischer Tipp: AGVS-Mitgliedschaft ist verbreitet und bringt Branchen-Lösungen für Versicherungen, Tarif-Beratung, Berufsbildungs-Unterstützung mit — der Beitrag amortisiert sich typisch über die Verbands-Konditionen.

Was passiert, wenn ich weniger als den kantonalen Mindestlohn zahle?

Bei Verstoß gegen kantonale Mindestlöhne (GE/NE/JU/TI/BS): Nachzahlung der Lohndifferenz an die Mitarbeitenden (rückwirkend bis 5 Jahre je Kanton), Bussen je nach kantonaler Tarifordnung, Kontrollkostenpauschalen, mögliche Sperrung von öffentlichen Aufträgen. Bei Verstoß gegen AVE-erklärten GAV: Konventionalstrafen durch die paritätische Vollzugskommission, Lohnnachzahlung, weitere Kontrollkosten. Bei systematischen oder schwerwiegenden Verstößen: arbeitsrechtliche Folgen, mögliche Konzessions-Risiken (z.B. Verlust der MFK-Anerkennung in der Werkstattzulassung). Praktisch: kantonale Lohnkontroll-Stellen führen Stichproben durch, besonders im Rahmen der Personenfreizügigkeits-Begleitmassnahmen.

Gilt der Mindestlohn auch für temporäre Mitarbeitende und Praktikanten?

Ja. Kantonale Mindestlöhne (wo anwendbar) gelten unabhängig vom Vertragstyp: Voll-, Teilzeit, befristet, Aushilfe, Stundenlohn, Saisonbeschäftigung, Temporärarbeit über Personalvermittler. Praktikant:innen außerhalb anerkannter Pflichtpraktika (z.B. obligatorischer Schulpraktika) fallen typisch ebenfalls unter den Mindestlohn. Bei Stundenlohn-Anstellung wird der Stundenwert plus Anteil 13. Monatslohn (typisch 8,33%) plus Ferienzuschlag (8,33% bei 4 Wochen, 10,64% bei 5 Wochen) berechnet — die genaue Berechnung folgt dem anwendbaren GAV oder Arbeitsvertrag. Temporärarbeit über GAV-gebundene Personalverleiher: hier gilt der GAV des Personalverleiher-Branchenverbands swissstaffing — nicht der KFZ-Sektions-Tarif.

Branchen-Tipp für KFZ-Werkstätten

KFZ-spezifisch in der Schweiz: das Lohnsystem im Kfz-Gewerbe ist deutlich freier als im Coiffeur- oder Gastgewerbe — kein national allgemeinverbindlicher GAV bedeutet stärkere regionale Variation. Drei praktische Punkte: 1) AGVS-Sektions-Tarife sind die wichtigste Marktreferenz und sollten als Baseline für die Lohnverhandlung verwendet werden — sie sind oft online publiziert oder beim regionalen AGVS-Verband anfragbar. 2) Spezialisierungs-Zuschläge: Diagnostiker:innen mit Hersteller-Zertifikaten (BMW, Mercedes, VAG, Tesla), Klima-Zertifizierung nach EU-VO 517/2014, Hochvolttechnik-Sachkundenachweis nach DGUV (übertragbar in CH), Karosserie-Spezialisten (Kunststoff-Reparatur, Spotter) — alle diese Spezialisierungen bringen typisch CHF 200–500/Monat über den Standard-Tarif. 3) Wichtig für Werkstätten mit MFK-Anerkennung (Werkstattzulassung): die anerkannten Sachverständigen für Motorfahrzeugkontrolle haben höhere Lohnerwartungen wegen der Zusatzqualifikation — typisch CHF 600–1.000/Monat über dem Standard-Mechatroniker-Lohn. Bei Lehrlingen: AGVS-Lehrvertragsmuster verlangen typisch eine Anstellungs-Garantie von 6–12 Monaten nach erfolgreichem EFZ-Abschluss — Standardklausel der OdA AGVS prüfen.

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Quellen

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